Zahl der Anträge auf Akteneinsicht bei der Bundesverwaltung bricht ein

Während 2006 Bürger noch 2278 Anfragen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes, waren es im vergangenen Jahr mit 1265 nur noch rund die Hälfte. Die Grünen sehen die Akzeptanz des Gesetzes etwa aufgrund hoher Gebühren gefährdet.

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Die Anzahl der Anträge auf Akteneinsicht auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) ist 2007 regelrecht eingebrochen. Während 2006 Bürger noch 2278 Anfragen an die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden stellten, waren es im vergangenen Jahr mit 1265 nur noch rund die Hälfte. In rund 681 Fällen wurde vollständig und in 128 Fällen teilweise der Informationszugang gewährt. 247 Anträge wurden abgelehnt, dagegen wurde 101 Mal Widerspruch eingelegt. Zudem sind aus dem Jahr 2006 noch 28 und aus 2007 22 Klagen vor den Verwaltungsgerichten anhängig. Diese aktuellen Zahlen nannte das Bundesinnenministerium auf Anfrage der Fraktion der Grünen im Bundestag.

Die befragten Behörden erhoben in 115 Fällen eine Gebühr für den Informationszugang, 25 Mal bis zu 100 Euro und 42 Mal mehr. Zudem wurde 77 Mal die Erstattung von Auslagen verlangt, die sich aber nur in 26 Fällen auf mehr als 10 Euro summierten. Angaben über Widersprüche, die sich allein gegen den Kostenbescheid richten, lagen dem Innenministerium nicht vor.

Bei 4 der 101 Widersprüche gegen Entscheidungen über Anträge auf Akteneinsicht revidierten die Verwaltungen ihre früheren Entscheidungen komplett, in neun Fällen teilweise. In 46 Fällen wurde der Widerspruch zurückgewiesen. Bei den anhängigen Klagen, unter denen sich auch Beschwerden von Bundestagsabgeordneten befinden, gaben Gerichte bislang erst einer Klage teilweise statt und wiesen eine weitere ab.

Die Grünen sorgten sich vorab, dass etwa die "mangelnde Information über das Gesetz" oder Meldungen über "hohe Gebühren für die Bearbeitung der Anfragen" abschreckend wirken könnten. Nun sieht die Oppositionspartei ihre Befürchtungen teils bestätigt. Das Innenministerium sieht aber keine "kostenintensive Werbekampagnen" für erforderlich, um die Bürger stärker auf ihre Informationsrechte hinzuweisen. Die Öffentlichkeit würde unter anderem durch Pressemitteilungen über das Gesetz aufmerksam gemacht. Hinweise über den unmittelbaren Zugriff auf Informationen würden Bürger auch über die Suchfunktionen der Internetauftritte der Ministerien erhalten. (Stefan Krempl) / (anw)