Kieler Datenschützer kritisieren Änderungsentwurf zum Informationsfreiheitsgesetz

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) sieht in dem jüngst vom Kieler Innenministerium vorgelegten IFG-Änderungsentwurf ein bürokratisches Regelwerk, das lediglich dazu dient, Transparenzansprüche der Bürger gegenüber dem Staat abzubauen.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sieht in dem jüngst vom Kieler Innenministerium vorgelegten Änderungsentwurf zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein bürokratisches Regelwerk, das lediglich dazu dient, Transparenzansprüche der Bürger gegenüber dem Staat abzubauen. Vordergründig gehe es darum, die Europäische Umweltinformationsrichtlinie im Landesrecht umzusetzen, das federführende Ministerium nutze diesen Anlass jedoch, um seit sechs Jahren bewährte Standards im Informationsfreiheitsrecht abzubauen, heißt es einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des ULD.

"Dieser Gesetzentwurf steht im Widerspruch zu den öffentlichen Bekundungen der Landesregierung, die sich zu Bürokratieabbau und Bürgerfreundlichkeit bekennt", erklärte der Leiter des ULD, Dr. Thilo Weichert. "Das bisherige Informationsfreiheitsgesetz ist ein kurzes, klares und praktikables Gesetz, das sich unstreitig bewährt hat und das in vielen Bundesländern als Vorbild für entsprechende Gesetzesinitiativen herangezogen worden ist." Mit dem neuen Gesetz würde sich Schleswig-Holstein aber vom "Vorreiter in Sachen Informationsfreiheit zum Schlusslicht bei den Regelungen in Deutschland" katapultieren, warnt der Datenschutzexperte.

So solle in dem Gesetz künftig etwa das fiskalische Handeln, also jegliche Form zivilrechtlicher Tätigkeit der Verwaltung vollständig der Pflicht zur Offenlegung gegenüber den Bürgern entzogen werden. Auch würde es bei Auskunftsersuchen zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen keine Abwägung mehr zwischen Geheimhaltungs- und Offenlegungsinteressen geben, sondern die Einsicht würde pauschal verweigert. Mit der Streichung des Rechts des ULD, im Fall von Verstößen gegen das IFG eine Beanstandung auszusprechen, würde das Verfahren der außergerichtlichen Streitschlichtung verschlechtert, kritisieren die Datenschützer. Eine ausführliche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hat das ULD im Internet veröffentlicht. (pmz)