Klarnamenzwang bei Facebook: Verwaltungsgericht hat das Wort

Der Kieler Datenschützer Thilo Weichert wollte Facebook per Anordnung zwingen, auch Pseudonyme zuzulassen. Nun kontert das soziale Netzwerk mit einem Widerspruch vorm Verwaltungsgericht Schleswig.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 366 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Im Streit zwischen Datenschützern und Facebook um den Klarnamenzwang des Online-Netzwerks muss jetzt das Verwaltungsgericht Schleswig eine Entscheidung treffen. Facebook hat Widerspruch gegen eine Anordnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eingelegt und die Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung dieses Widerspruchs beantragt. "Wir sind jetzt vom Verwaltungsgericht zu einer Stellungnahme aufgefordert worden", sagte der Datenschützer Thilo Weichert am Freitag der Nachrichtenagentur dpa.

Das ULD hatte Facebook in einer Anordnung Mitte Dezember eine Frist von zwei Wochen gesetzt und gefordert, dass sich alle Nutzer aus Schleswig-Holstein auch unter einem Pseudonym registrieren können. Die Klarnamenpolitik von Facebook verstoße gegen das deutsche Telemediengesetz. Facebook konterte damals, es liege in der Hand der Dienstleister, Geschäftsbedingungen bezüglich Anonymität festzulegen. "Wir sind der Ansicht, dass die Verfügungen vollkommen unbegründet und eine Verschwendung deutscher Steuergelder sind."

"Wir werden jetzt eine sehr ausführliche und ins Detail gehende rechtliche Stellungnahme abgeben", sagte Weichert. Danach erwarte er, dass das Verwaltungsgericht Schleswig "sehr zeitnah eine erste Entscheidung" treffen werde. (axk)