Bayern plant Gesetz zur Online-Durchsuchung

Wie die Welt am Sonntag berichtet, will Bayerns Justizministerin Beate Merk dem Bundesrat einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Online-Durchsuchung privater Computer legalisiert.

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Von
  • Axel Kossel

Die bayerische Landesregierung plane einen Vorstoß bei der umstrittenen Online-Durchsuchung von privaten Computern, berichtet die Welt am Sonntag. Ein Gesetzentwurf, den die Bayern am 8. Juni im Bundesrat einbringen wollen, soll die Grundlage dazu schaffen. "Wir brauchen sehr schnell eine Rechtsgrundlage", sagte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) der Welt am Sonntag. Bisher lägen weder von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) noch von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) Entwürfe vor.

Merk will die geplanten Online-Durchsuchungen ähnlich behandeln, wie die Telefonüberwachung. Sie hält nichts von einer restriktiveren Regelung wie bei der Wohnraumüberwachung (Großer Lauschangriff): "Diese hohen Hürden würden beispielsweise verhindern, dass Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie effektiver bekämpft werden können." Die Ermittlungsbehörden könnten über Online-Durchsuchungen Täter lokalisieren und identifizieren.

Der Bundesgerichtshof hat im Februar eine rechtliche Regelung für die Online-Durchsuchung angemahnt. Bislang fehle es an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage, stellten die Richter fest. Im April beugte sich Schäuble dem Druck, und untersagte die Online-Durchsuchungen privater Computer durch Geheimdienste, die sein Amtsvorgänger Otto Schily (SPD) angeordnet hatte.

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