Voruntersuchung gegen Bradley Manning beendet

Der Anwalt des mutmaßlichen Wikileaks-Informanten hat vor Gericht betont, der Angeklagte habe während seiner Dienstzeit im Irak bewusst nur solche Dokumente weitergeleitet, die keine Menschenleben gefährden könnten.

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Von
  • Detlef Borchers

In der Voruntersuchung vor einem US-amerikanischen Militärgericht hat David Coombs, Anwalt des mutmaßlichen Wikileaks-Informanten Bradley Manning, laut Presseberichten betont, dass Manning in seinem Vorgehen keine bösartigen Motive gehabt habe. Der US-Gefreite habe während seiner Dienstzeit im Irak bewusst nur solche Dokumente weitergeleitet, die keine Menschenleben gefährden könnten.

Mit Coombs' Erklärung geht in Fort Meade die Voruntersuchung im Verfahren gegen Manning dem Ende entgegen. Die Eröffnung des Hauptverfahrens ist auf den 6. März angesetzt. In diesem Verfahren wird Manning beschuldigt, geheime Dokumente über den Irakkrieg und den Einsatz in Afghanistan sowie vertrauliche Berichte der US-Botschaften aus dem abgesicherten Militärnetz kopiert und weitergereicht zu haben. Mit dieser Aktion soll Manning seine Kameraden gefährdet haben, heißt es in der Anklage, die auch von der "Unterstützung des Feindes" ausgeht. Dieser schwerwiegende Anklagepunkt könnte theoretisch mit der Todesstrafe geahndet werden. Insgesamt drohen Manning bis zu 35 Jahre Haft.

In der Voruntersuchung hatte Untersuchungsrichterin Denise Lins am Dienstag die zu erwartende Haftstrafe um 112 Tage reduziert. Sie begründete dies mit den überharten Haftbedingungen, denen Manning im Militärgefängnis von Quantico ausgesetzt war. Die Forderung von Mannings Anwalt, wegen Mannings Behandlung alle Anklagepunkte fallen zu lassen, wies Richterin Lind zurück.

Coombs machte geltend, dass Manning auch nur solche Dokumente ausgewählt habe, die nicht die Sicherheit der USA unterminieren könnten. Er verwies auf den Online-Chat mit dem Informanten Adrian Lamo, der Manning enttarnt hatte. Dieser Chat beweise, dass es Manning zu keinem Zeitpunkt darum gegangen sei, der Armee zu schaden, sondern darum, auf unrechtmäßige Handlungen aufmerksam zu machen. Auf Seiten der Ankläger lehnte Kapitän Angel Overgaard die Argumentation des Anwaltes ab. Wer Brot für seine Familie stehle, stehle immer noch Brot, unabhängig davon, ob dies mit guter Absicht geschehe, argumentierte Overgaard. (anw)