Bayerische Gemeinde scheitert mit Widerspruch gegen Mobilfunkmasten
Im Kampf gegen die Aufstellung eines 33 Meter hohen Mobilfunkmastes ist Neuburg a. Inn vor Gericht unterlegen: Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs dient das Bauvorhaben der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen.
Im Kampf gegen die Aufstellung eines 33 Meter hohen Mobilfunkmastes ist die Gemeinde Neuburg a. Inn vor Gericht gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde der Gemeinde in einem am heutigen Mittwoch veröffentlichten Beschluss ab (Az. 15 CS 05.3346). Der Mobilfunkbetreiber hatte sich die Errichtung des Mastes im Juni 2005 von der Bauaufsichtsbehörde genehmigen lassen. Die Gemeinde erhob dagegen Widerspruch vor Gericht.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs dient das Bauvorhaben der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen. Entgegen der Annahme der Gemeinde sei eine wesentliche Verbesserung der Mobilfunkversorgung zu erwarten. Nach Angaben des Mobilfunkbetreibers liege die Versorgung derzeit bei weniger als 75 Prozent. Der nächstgelegene Versorgungsmast stehe erst in Passau. Daher wird die angestrebte Verbesserung der Netzabdeckung nach Ansicht der Richter durch den neuen Mast deutlich sein. Der Beschluss kann nicht angefochten werden. (dpa) / (jk)