Kalifornisches Bundesgericht stoppt Internetregeln für Sexualstraftäter

Ein Richter in Kalifornien hat eine Gesetzesvorschrift außer Kraft gesetzt, die Sexualstraftäter dazu verpflichtet hätte, ihre Internet-Identitäten der Polizei mitzuteilen. Diese Regelung würde zu stark in das Recht auf Meinungsfreiheit eingreifen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 45 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Ein Bundesgericht in San Francisco hat dem US-Bundesstaat Kalifornien am Freitag untersagt, eine neue Vorschrift umzusetzen, derzufolge Sexualstraftäter all ihre Internet-Identitäten der Polizei mitteilen sollen. Die Regelung ist Teil eines Gesetzespakets zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution, über das die Bürger Kaliforniens bei der Wahl im November 2012 abgestimmt hatten. Dieser "Proposition 35" zufolge sollen Menschenhändler oder Zuhälter als Sexualstraftäter registriert werden und ihre Nutzerdaten von Online-Diensten den Behörden mitteilen. Diese Offenlegungspflicht sollte darüber hinaus für alle anderen Sexualstraftaten gelten.

Laut Bericht des San Francisco Chronicle sieht Richter Thelton Henderson in der Regelung eine Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung der Betroffenen, die sich im Netz auch anonym zu verschiedensten Themen äußern können müssten. Für die öffentliche Sicherheit ergäbe sich gleichzeitig nur ein geringer Nutzen. Außerdem würde das Gesetz die zuständigen Polizisten nicht davon abhalten, die so erlangten Informationen öffentlich zu machen. Der Beschluss richtet sich nur gegen die Herausgabepflicht der Zugangsdaten, die anderen Regelungen des Gesetzes bleiben intakt. Gegen seine Entscheidung kann noch Berufung eingelegt werden.

Dem Gesetzesvorschlag hatten Anfang November 81 Prozent der Wähler in einer Abstimmung parallel zur Wahl des kalifornischen Parlaments sowie des US-Präsidenten zugestimmt. Auf die Klage zweier Sexualstraftäter und eine Bürgerrechtsgruppe hin hatte Henderson die Offenlegungspflicht bereits am 7. November 2012 vorübergehend ausgesetzt. In Kalifornien hätten ansonsten rund 73.000 Personen der Polizei ihre Internetadressen, ihre Benutzernamen im Netz und ihren Internet-Provider mitteilen müssen.

Während sich die Unterstützer des Gesetzespakets enttäuscht zeigten, war die Anwältin der Kläger mit der Entscheidung gegen die Maßnahme zufrieden. Es sei ein lohnendes Ziel, Zwangsprostitution zu stoppen, aber eine Einschränkung der Redefreiheit im Netz sei nicht der richtige Weg. Der Umgang mit diesem Thema wird in den USA häufiger diskutiert, so müssen verurteilte Sexualstraftäter in Lousiana seit August 2012 in sozialen Netzwerken ihre Verbrechen offenbaren. (mho)