Vorratsdatenspeicherung: Lange Liste, manche Lücke

Welche Telefon- und Internetdaten müssen Anbieter künftig gemäß der jüngst abgesegneten EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Überwachung der Telekommunikation vorhalten und welche Datenschutzmöglichkeiten bleiben bestehen?

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Von
  • Jürgen Kuri

Nach der Absegnung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten durch den Ministerrat herrscht noch viel Unsicherheit, welche Informationen über die Nutzung von Telekommunikationsdiensten konkret zu speichern sind. Der Gesetzgeber in Brüssel hat in der Direktive (PDF-Datei) selbst eine Kategorisierung der Daten vorgenommen, die von den Telekommunikationsfirmen künftig ohne konkrete Verdachtsmomente auf tatsächlich begangene Straftaten erfasst werden müssen. Diese bietet allerdings manchen Interpretationsspielraum und lässt technische Detailfragen gerade im Internetsektor offen. Dort werden bislang die begehrten Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken nur sehr unregelmäßig erfasst.

c't aktuell hat die Anforderungen und den Klärungsbedarf zusammengestellt. Daraus ergeben sich auch Hinweise, welche Lücken das künftige Fahndungsnetz bieten wird und welche Datenschutzmöglichkeiten etwa durch den Einsatz von Verschlüsselungs- und Anonymisierungstechniken erhalten bleiben. Seit langem bekannt ist zudem, dass Nutzer, die den Gang zur Telefonzelle, ins Internet-Café oder zu ausländischen Anbietern von E-Mail oder Prepaid-Mobilfunkkarten nicht scheuen, mit dem Instrument der Vorratsdatenspeicherung nicht zu überwachen sind.

Der Hintergrundreport zur Vorratsdatenspeicherung ist online nachzulesen bei c't aktuell:

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die etwa beim Telefonieren im Fest- oder Mobilfunknetz und der Internet-Nutzung anfallen, siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online): (jk)