Deutsches Glücksspielmonopol erneut unter Beschuss

Der europäische Verband der Glücksspiel- und Wettbranche (EGBA) hat bei der EU-Kommission Beschwerde gegen das im Lotto-Staatsvertrag festgeschriebene Verbot von Internet-Wetten und -Glücksspielen in Deutschland eingereicht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 72 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Der Druck in der EU auf das deutsche Glücksspielmonopol steigt weiter. Der europäische Verband der Glücksspiel- und Wettbranche, EGBA, legte bei der EU-Kommission eine förmliche Beschwerde gegen die Beschränkungen ein, die sich aus dem neuen, seit Jahresbeginn geltenden Staatsvertrag ergeben. Dieser Vertrag in Deutschland widerspreche EU-Recht, argumentierte der Verband am Dienstag in Brüssel.

Der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy bestätige den Eingang der Beschwerde. Diese solle nun gründlich geprüft werden. Der Sprecher erinnerte daran, dass die Kommission seit im April 2006 rechtlich gegen Deutschland und mehrere andere EU-Staaten wegen vermuteter Diskriminierungen auf dem Sportwettenmarkt vorgeht. Es sei noch nicht entschieden, ob die Prozedur weiterverfolgt werde oder nicht. In letzter Konsequenz kann die Kommission gegen Berlin vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen.

Der Staatsvertrag verbietet laut Verband Internet-Wetten und -Glücksspiele, Pferderennen ausgenommen. Verbandschef Norbert Teufelberger erklärte laut einer Mitteilung: "Ein Verbot ist und war nie eine Lösung, weder in unserem Bereich oder einem anderen." Die Kommission müsse deshalb rasch gegen den Vertrag in Deutschland vorgehen. Der Verband vertritt nach eigenen Angaben Anbieter wie bwin, Digibet, PartyGaming oder Unibet.

Des deutsche CDU-Europaabgeordnete Werner Langen hatte zu Jahresbeginn berichtet, McCreevy wolle die geplante Regelung in Niedersachsen überprüfen, wonach Banken und Sparkassen Ein- und Auszahlungen für unerlaubtes Glücksspiel verboten werden. Das habe der irische Kommissar auf eine schriftliche Anfrage mitgeteilt. Mc Creevy hat sich selbst bisher dazu nicht geäußert. (dpa) / (pmz)