Bericht: BKA-Gesetz soll Abhörschutz von Berufsgeheimnisträgern praktisch abschaffen

Mit der geplanten Novellierung soll auch der bislang nicht angetastete Abhörschutz von Abgeordneten, Geistlichen und Strafverteidigern gestrichen werden, berichtet die "Hannoversche Allgemeine Zeitung".

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Von
  • Detlef Borchers

Nach Dokumenten, die der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vorliegen, sollen mit der geplanten Novellierung des BKA-Gesetzes nicht nur Ärzte, Journalisten und Drogenberater unter den sogenannten Berufsgeheimnisträgern abgehört werden können. Auch der bislang noch nicht angetastete Abhörschutz von Abgeordneten, Geistlichen und Strafverteidigern soll nach dem neuen Gesetzentwurf gestrichen werden, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist.

Die geplante Erweiterung des BKA-Gesetzentwurfes im Paragraphen 20u umfasst nach Darstellung der Zeitung praktisch die Aufhebung des Abhörschutzes für alle "Berufsgeheimnisträger". Der absolute Abhörschutz soll entfallen, auch wenn die Novelle bei diesen Berufsgruppen eine besonders intensive Verhältnismäßigkeitsprüfung jeder einzelnen Überwachungsmaßnahme vorschreibt. Die Gründe für die Nachbesserung des Gesetzentwurfes durch das Bundesinnenministerium sind noch unklar.

Bei der in der gleichen Gesetzesnovelle diskutierten heimlichen Online-Durchsuchung von Computern wurde von Fachleuten bemängelt, dass nicht ohne Weiteres Berufsgeheimnisträger prinzipiell von der Überwachung ausgeschlossen werden können.

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(Detlef Borchers) / (anw)