TV-Sender muss Fußball-Bilder für Kurzberichterstattung billig liefern

Sky Österreich hat sich vor dem Europäischen Gerichtshof erfolglos dagegen gewehrt, dem ORF Bilder auch kostenlos bereit zu stellen.

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Ein Fernsehsender muss Bilder von Ereignissen, die von großem öffentlichen Interesse sind – beispielsweise von Fußballspielen – sehr billig oder auch kostenlos für die Kurzberichterstattung anderer Sender zur Verfügung stellen. Das gilt auch dann, wenn er selbst für die Exklusivrechte mehrere Millionen Euro bezahlt hat. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden (PDF-Datei).

Er widersprach damit dem Sender Sky Österreich, der Bilder von Spielen der UEFA Europa League von Mitte 2009 bis Mitte 2012 nicht – wie von der Regulierungsbehörde KommAustria aufgetragen – dem Österreichischen Fernsehen ORF zur Verfügung stellen wollte. Der mit dem Rechtsstreit befasste Bundeskommunikationssenat rief daraufhin den EuGH an.

Der EuGH entschied, die gesetzliche Begrenzung der Kostenerstattung des Zugangs zum Satellitensignal beeinträchtige nicht das Eigentumsrecht der Inhaber von Exklusivrechten. Dieses Unionsrecht galt bereits, als Sky diese Rechte im August 2009 erworben hatte. Die Kosten dafür, den Zugang zum Satellitensignal zu gewähren, beliefen sich in diesem Fall auf 0 Euro.

Die unternehmerische Freiheit von Sky Österreich werde zwar beschränkt, dies sei aber gerechtfertigt, entschied der EuGH weiter. Der EuGH betont aber, dass diese Freiheit "einer Vielzahl von Eingriffen der öffentlichen Gewalt unterworfen werden kann, die im allgemeinen Interesse die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit beschränken können". Die Bestimmungen widersprächen nicht der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste sieht unter anderem vor, dass kurze Berichte ausschließlich in allgemeinen Nachrichtensendungen und nicht zum Beispiel in Unterhaltungssendungen gezeigt werden dürfen. Die kurzen Ausschnitte sollten nicht länger als 90 Sekunden sein, ihre Quelle muss angegeben werden. (mit Material der dpa) / (anw)