Bayern bringt Gesetz über Online-Durchsuchungen auf den Weg

Die bayerische Staatsregierung billigte heute den Gesetzentwurf von Innenminister Joachim Herrmann.

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Trotz massiver Kritik hat Bayerns Staatsregierung ihre Pläne zur heimlichen Online-Durchsuchung von Computern auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte heute den Gesetzentwurf von Innenminister Joachim Herrmann (CSU), geht aus einer Mitteilung der Staatskanzlei hervor. Damit soll es dem Verfassungsschutz erlaubt werden, heimlich über das Internet auf die Computer von Terrorverdächtigen zuzugreifen.

"Die Befugnisse des Verfassungsschutzes sollen an neue technische Entwicklungen angepasst werden. Wenn Terroristen sich modernster Kommunikationstechniken bedienen, dann kann der Verfassungsschutz nicht auf dem technischen Stand von vor zehn Jahren stehenbleiben", sagte Herrmann nach der Kabinettssitzung in München. Bayern setze als eines der ersten Länder und noch vor dem Bund die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ins Gesetz um. Strenge Verfahrensregelungen sollen "ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit" garantieren.

Am 27. Februar gibt das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über eine Regelung zur Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz bekannt. Das Gesetzgebungsverfahren wurde in Bayern bereits jetzt schon eingeleitet, um es noch in dieser Legislaturperiode abschließen zu können. Die eventuellen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen noch in das Gesetz eingebaut werden. Der Ministerrat werde sich deshalb Anfang April nach der Verbandsanhörung noch einmal mit dem Gesetzentwurf befassen, bevor er dem Landtag zugeleitet wird, sagte Herrmann.

Der bayerische Gesetzentwurf fasse die Voraussetzungen für eine Online-Durchsuchung "deutlich enger als die nordrhein-westfälische Regelung", heißt es aus der Staatskanzlei. In Bayern soll eine Online-Datenerhebung nur zulässig sein, wenn die Voraussetzungen für eine Telefonüberwachung gegeben sind. Außerdem werde der Kernbereich privater Lebensgestaltung ausdrücklich geschützt. Die Online-Durchsuchung müsse von der unabhängigen G-10-Kommission des Bayerischen Landtags genehmigt werden.

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(anw)