Staatstrojaner: Bundesanwaltschaft sieht keine Grundlage für Quellen-TKÜ

Genau wie der Generalbundesanwalt sieht auch die Bundesanwaltschaft keine bestehende Rechtsgrundlage für den Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung mittels Staatstrojaner. Beide widersprechen damit der Bundesregierung.

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Von
  • Detlef Borchers

Nach dem Nein des Generalbundesanwaltes zum Einsatz der sogenannten Quellen-TKÜ für das Abhören von Internet-Telefonaten ist nun auch die Stellungnahme der Bundesanwaltschaft (PDF-Datei) veröffentlicht worden. Auch dort vermisst man eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Trojaner-Software, weil diese dem Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme widerspricht.

Das von der Bundesanwaltschaft erstellte Gutachten "Rechtliche Grundlagen der sogenannten 'Quellen-TKÜ" wurde von der Plattform Frag den Staat veröffentlicht, nachdem eine kleine Anfrage der SPD-Fraktion vom Staat beantwortet wurde. Diese Antwort (PDF-Datei) enthielt einen Hinweis auf das Gutachten, was netzpolitik.org zum Anlass nahm, über "Frag den Staat" die Freigabe des Gutachtens zu erhalten.

Inhaltlich entspricht die Stellungnahme der bereits bekannten Position des Generalbundesanwalts: Eine Software, die als Trojaner weitgehend unkontrolliert den Intimbereich der privaten Lebensführung aushorcht, bedarf danach einer besonderen Rechtsgrundlage. Ohne klare gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Software verletzt ein heimlich aufgebrachter Trojaner die Integrität eines Computersystems.

Die beiden juristischen Gutachten stehen im Widerspruch zur Auffassung der Bundesregierung, dass ein juristisch akzeptabler Einsatz der Quellen-TKÜ möglich sei. Bis Ende 2014 soll dafür eine eigens entwickelte Software zur Verfügung stehen, die allen juristischen bedenken Rechnung trägt. Bis dahin will man sich beim Bundeskriminalamt und den Strafverfolgern mit zugekaufter Software behelfen. (mho)