Landgericht weist Klage im Prozess um Mobilcom-Schadenersatz ab

Es seien "wirksame wechselseitige Verzichtserklärungen" über Ausgleichszahlungen im Fall möglicher Verluste zwischen Mobilcom und France Télécom abgegeben worden, sagte das LG Frankfurt zur Abweisung der Klage des Mobilcom-Gründers Gerhard Schmid.

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  • dpa

Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid ist mit einer Klage auf Schadenersatz in Milliardenhöhe gegen den früheren Großaktionär France Télécom gescheitert. Das Frankfurter Landgericht wies die Klage heute ab. Es seien "wirksame wechselseitige Verzichtserklärungen" über Ausgleichszahlungen im Fall möglicher Verluste zwischen Mobilcom und France Télécom abgegeben worden. Berufung zum Oberlandesgericht wurde zugelassen (Az.: 2-04 O 412/04). Schmids Insolvenzverwalter forderte in dem Zivilprozess von France Télécom 7,2 Milliarden Euro Schadenersatz, weil der Konzern die Mobilcom-Pleite mitverursacht habe. (dpa) / (anw)