Freiwillige Selbstkontrolle: Starker Anstieg der Beschwerden über unzulässige Internet-Inhalte

Bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter gingen im vergangenen Jahr fast doppelt so viele Beschwerden über jugendgefährdende oder andere unzulässige Inhalte wie Kinderpornografie ein wie im Jahr 2011.

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Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) hat im vergangenen Jahr 3239 Beschwerden über jugendgefährdende, kinderpornografische oder andere unzulässige Inhalte registriert. Damit habe sich die Zahl der Beschwerden gegenüber 2011, als dort 1740 eingingen, fast verdoppelt, teilte die FSM mit. Zu 30 Prozent beschwerten sich die Internetnutzer über kinder- und jugendpornografische Inhalte. Die Beschwerden nahmen hier von 423 auf 958 zu.

Vom Anstieg der Beschwerden lässt sich aber nicht darauf rückschließen, dass solcherlei Inhalte vermehrt im Internet auftauchen, räumt die FSM ein. Das erhöhte Beschwerdeaufkommen könne auch dadurch verursacht werden, dass die Beschwerdestelle bekannter wird und internationale Kooperationen verbessert wurden. Seit die FSM-Beschwerdestelle 1997 eingerichtet wurde, hat sie fast 21.000 Beschwerden bearbeitet.

Der Anteil der Beschwerden über einfache Pornografie ist von 248 auf 408 gestiegen und macht nun 14 Prozent der Eingaben aus. Über rechtsextremistische Inhalte gingen 24 Beschwerden ein gegenüber 33 im Jahr 2011. Weitere Beschwerden betrafen 2012 zu 16 Prozent jugendgefährdende Inhalte wie Tier- und Gewaltpornografie oder Verstöße gegen die Menschenwürde, zu 9 Prozent entwicklungsbeeinträchtigende und zu 5 Prozent volksverhetzende Inhalte. Dazu kommen sonstige Sachverhalte, für die der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht zu ständig ist.

24 Prozent der Missbrauchsinhalte liegen laut FSM zu 24 Prozent als einzelne Bilddateien meist bei kostenlosen Bilder-Upload-Diensten. Auf Webpages wurden sie zu 18 Prozent gefunden, über Linkverkürzungsdienste zu 17 Prozent und als direkte Downloadlinks bei One-Klick-Hostern zu 13 Prozent. Aus Deutschland stammende kinderpornografische Inhalte konnten durch die Hinweise der Beschwerdestelle an das Bundeskriminalamt zu 100 Prozent entfernt werden. Die Entfernungsquote bei Inhalten, die im Ausland gehostet werden, lag bei 76 Prozent. Es gebe nicht in jedem Land eine Beschwerdestelle im Inhope-Verbund – in dem auch der FSM ist. Auch werde Kinderpornografie und Jugendpornografie unterschiedlich rechtlich eingeordnet. (anw)