Frankreich: Mitführen des Röhrchens nicht mehr Pflicht

Abgeblasen

Wer in Frankreich mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, muss vorerst kein Alkoholtestgerät mehr mit sich führen. Nach Informationen des Auto Club Europa ist die Pflicht wieder ausgesetzt worden

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Stuttgart, 28. Januar 2013 – Die Pflicht zum Alkotest-Set im Auto ist vorerst passé. Nach Informationen des Auto Club Europa (ACE) ist die erst im Juli 2012 eingeführte Vorschrift vom französischen Innenminister wieder ausgesetzt worden. Bis dato musste jeder Führer eines Pkw, Lkw, Busses, oder Motorrades – mit Ausnahme von Mofas – ein unbenutztes Messgerät zur Feststellung des Atem-Alkohols mit sich führen.

Anschlussregelung ungewiss

Der Stopp der Vorschrift gilt laut ACE ab sofort. Ob es eine alternative Anschlussregelung geben wird, sei offen. Wer in Frankreich keinen Alkoholtester dabei hat und bei einer Polizeikontrolle eine Strafe fällig wird, sollte den Betrag nur unter Vorbehalt zahlen und gegen den Bescheid unverzüglich Rechtsmittel einlegen, rät der ACE. Ohnehin war nach der ursprünglichen Verordnung eine Übergangsfrist vorgesehen, nach der erst ab März 2013 ein Verwarnungsgeld fällig gewesen wäre. Der ACE hält es aber nicht für ausgeschlossen, dass einzelne Polizisten von der Entscheidung ihrer Zentralregierung in Paris noch nichts mitbekommen haben.

Probleme mit den Röhrchen

Frankreich wollte mit der Regelung den Kampf gegen die oft fatalen Alkoholfahrten aufnehmen: In Frankreich sind 31 Prozent der tödlichen Unfälle auf Alkohol am Steuer zurückzuführen. Allerdings gab es Vorbehalte etwa wegen des frühen Verfallsdatums der genormten Teströhrchen und wegen Schwierigkeiten beim Vertrieb der Geräte. Zudem genügt die Genauigkeit der vorgeschriebenen Tests nur zum Nachweis, dass man etwas getrunken hat. Ob der Wert unterhalb der auch in Frankreich gültigen 0,5-Promille-Grenze liegt oder darüber, können sie nicht anzeigen. (imp)