LG Hamburg will umfassendere Forenhaftung bei Verwendung von Pseudonymen

Der Blogger Stefan Niggemeier kündigte an, gegen das nun schriftlich vorliegende Urteil zur Haftung für Einträge in Online-Foren Berufung einzulegen.

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Von
  • Peter Mühlbauer

Der Blogger und Medienjournalist Stefan Niggemeier (unter anderem Bildblog) hatte am 24. April 2007 einen Beitrag über Call-TV-Sender online gestellt, zu dem ein Leser im Laufe der folgenden Nacht einen Kommentar verfasste. Durch diesen sah sich die Firma Callactive in unzulässiger Weise kritisiert. Der Blogger hatte den Eintrag am nächsten Morgen gelöscht, das Landgericht Hamburg zeigte sich jedoch der Ansicht, dass der Blogger in diesem konkreten Fall alle Kommentare einer Vorabüberprüfung unterziehen hätte müssen. Nach mehreren Monaten wurde jetzt die schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht (Az. 324 O 794/07).

Die Kammer ist laut ihrer Urteilsbegründung der Ansicht, dass Betreiber von Foren um so mehr Aufwand hinsichtlich der persönlichkeitsrechtlichen Überprüfung der Kommentare auf sich nehmen müssten, "je mehr konkreter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass es durch Kommentare auf einer Internetseite zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen wird, und je schwerwiegender die zu befürchtenden Verletzungen sind". Entscheidend war für die Kammer in ihrer Entscheidung unter anderem, dass sich Niggemeier durch seinen "außerordentlich scharfen und polemisierenden Beitrag für die sich daran anschließende Diskussion einen Ton angeschlagen [habe], der ersichtlich geeignet war, bei einzelnen Diskussionsteilnehmern persönlichkeitsrechtliche Grenzüberschreitungen zu provozieren, zumal die Diskussion ein ohnehin in erheblichem Maße emotional aufgeladenes Thema betraf".

Hinzu kommt für die Kammer noch, dass Niggemeier, wie fast alle Betreiber von Online-Foren, bei Kommentaren nicht auf die Anzeige des Klarnamens besteht: "Wer als Betreiber eines Forums oder Blogs die Verwendung von Pseudonymen zulässt, muss daher eine erhöhte Sorgfalt bei der Überprüfung der Inhalte seines Angebotes walten lassen."

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und wird es so bald wohl auch nicht werden: Niggemeier kündigte bereits zur mündlichen Urteilsverkündung am 7. Dezember vergangenen Jahres an, nach Erhalt der schriftlichen Begründung in jeden Fall Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen.

Die Pressekammer des LG Hamburg unter Vorsitz des Richters Andreas Buske ist für ihre umstrittenen Entscheidungen über die Haftung für Beiträge in Online-Foren bekannt. Vom Heise Zeitschriften Verlag als Betreiber der heise-online-Foren versuchte sie de facto zu verlangen, dass alle Forenbeiträge bereits vor ihrem Erscheinen geprüft werden soll. Die nächste Instanz, das Hamburger Oberlandesgericht hob diese Entscheidung zum größten Teil wieder auf. (pem)