Bundestag streitet über Zugriff auf IP-Adressen und Passwörter

Die Opposition hat den Regierungsentwurf zur Novelle der Bestandsdatenauskunft scharf kritisiert, da er rechtsstaatliche Grundsicherungen nicht einhalte. CDU-Politiker verteidigten das Vorhaben.

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Die Opposition hat den Regierungsentwurf zur Novelle der Bestandsdatenauskunft scharf kritisiert, da er rechtsstaatliche Grundsicherungen nicht einhalte. "Wir sagen nicht grundsätzlich und von vorneherein Nein zu einer Neuregelung", erklärte Michael Hartmann (SPD) in der 1. Lesung zum Entwurf am Donnerstagabend im Bundestag. Die Sozialdemokraten könnten der Vorlage aber nicht zustimmen, da das Bundesverfassungsgericht angesichts der Eingriffstiefe der Maßnahmen "saubere und klare Vorschriften" verlange.

Weder die Zahl der abfragenden Stellen sei überschaubar, noch werde der Zugriff auf Bestandsdaten wie Name oder Anschrift von Inhabern eines Telekommunikationsanschlusses auf befriedigende Weise gelöst, meinte Hartmann laut den nur zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen. Unabdingbar sei ein Richtervorbehalt. Zudem müssten Benachrichtigungspflichten für Betroffene definiert und die einschlägigen Delikte begrenzt werden.

Jan Korte von der Linksfraktion wandte ein, aus dem Entwurf gehe nicht eindeutig hervor, unter welchen Voraussetzungen Sicherheitsbehörden auf Zugangssicherungscodes wie PINs, PUKs oder Passwörter zugreifen dürften. Dies berge ein enormes Fehler- und Missbrauchspotenzial. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte konkrete Gefahr als Voraussetzung für eine Datenabfrage durch den Verfassungsschutz sei überhaupt nicht aufgeführt.

Die Regierung habe eine "wachsweiche, ja nahezu ignorant indifferente Umsetzung" der Vorgaben des Verfassungsgerichts geliefert, monierte Konstantin von Notz (Bündnis 90/Grüne). Unverhältnismäßig und untragbar sei vor allem der Zugriff auf Zugangscodes und IP-Adressen "nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz" ohne große Hürden.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, erinnerte daran, dass Karlsruhe eine rot-grüne Regelung kassiert habe. Sie räumte aber ein, dass die Vorlage "noch verändert werden muss". Es gehe schließlich auch um grundrechtsintensive Eingriffe. Oft gebe es keinen "faktischen Zugriff" der Provider auf PINs und Passwörter, was praktische Probleme hervorrufe. Zudem würden die Abfragebefugnisse nicht auf Tatbestände begrenzt, die bereits "mit hohen rechtsstaatlichen Hürden ausgestattet sind". IP-Adressen zu Nutzeridentitäten zuzuordnen sei zudem wegen des Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis ohne richterliche Genehmigung "fragwürdig".

Ole Schröder, CDU-Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sagte, die bisherigen Regeln seien nach dem Karlsruher Beschluss nur noch bis Ende Juni anwendbar, daher müsse die Angelegenheit schnell beraten werden. "Gerade bei Straftaten im Internet, die in den letzten Jahren immens zugenommen haben, ist die Zuordnung von IP-Adressen meist der einzige erfolgversprechende Ansatz", warf Armin Schuster von der CDU/CSU-Fraktion ein. Das Verfassungsgericht habe dem Gesetzgeber nur "einige wenige Änderungen und Konkretisierungen auferlegt", was der Entwurf leiste. (anw)