Gericht: Richter im Pirate-Bay-Verfahren war nicht befangen

Ein Stockholmer Gericht ist nach einer Untersuchung zu dem Schluss gekommen, es lasse nicht auf Befangenheit schließen, dass der Richter im Verfahren gegen den Bittorrent-Tracker Mitglied in einer Organisation zum Schutz des Urheberrechts ist.

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Tomas Norström, Richter im Verfahren gegen Verantwortliche des Torrent-Trackers The Pirate Bay, war nicht befangen. So lautet das Ergebnis einer Untersuchung des Tingsrätt (der ersten schwedischen Gerichtsinstanz) in Stockholm. Der Bericht geht laut Medienberichten an das Berufungsgericht, das über über die Einsprüche der Verteidigung gegen das Urteil zu entscheiden hat. Falls das Berufungsgericht zu dem Schluss kommt, Norström sei befangen gewesen, müsste das Verfahren neu aufgenommen werden.

Norström hatte im April vier Pirate-Bay-Verantwortliche der Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden und zur einjährigen Haftstrafe sowie Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt. Kurz darauf war bekannt geworden, dass der Richter Mitglied in einer Organisation zum Schutz des Urheberrechts ist, in dem auch Repräsentanten der Medienindustrie vertreten sind, die als Kläger an dem Verfahren beteiligt waren. Außerdem soll er in einer Vereinigung mitwirken, die sich aktiv für eine Verschärfung des Urheberrechts einsetzt. Daraus schloss die Verteidigung, Norström sei befangen; unter anderem darauf basieren die Einsprüche, die dem Berufungsgericht vorliegen. Auch die in dem Verfahren beteiligte Unterhaltungsindustrie hat Einspruch eingelegt, da ihr die 30 Millionen Kronen (2,75 Millionen Euro) Schadensersatz zu gering erscheint.

Das Stockholmer Gericht meint, aus der Mitgliedschaft Norström in den Organisationen sei nicht auf Befangenheit zu schließen. Vielmehr habe sich der Richter dort in Urheberrechtsfragen fortgebildet und Informationen über neue Entwicklungen eingeholt. Die Verteidiger haben außerdem den Verdacht vorgebracht, Norström sei nicht zufällig für das Verfahren gegen die Pirate-Bay-Betreiber ausgewählt worden, wie es sonst üblich sei. Diesen Verdacht weist die Vorsitzende des Gerichts Lena Berke von sich. Die Auswahl sei nach den Regeln des Gerichts getroffen worden. Zwar sei wegen einer Umorganisierung die Benennung des Richters für das Verfahren geändert worden, doch das Verfahren sei offen und objektiv abgelaufen.

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(anw)