US-Handelsaufsicht fordert "Do Not Track" für mobile Apps

Die Federal Trade Commission der USA hat einen Maßnahmenkatalog zum besseren Schutz von Nutzerdaten auf Smartphones und Tablets veröffentlicht. Darin fordert die FTC unter anderem auch eine "Do-Not-Track-Funktion" für Software auf Mobilgeräten.

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Von
  • Boi Feddern

In die wachsenden Debatten um den Schutz persönlicher Daten auf Smartphones oder Tablets hat sich einmal mehr die US-Handelsaufsicht FTC (Federal Trade Commission) eingeschaltet. Mit einem am Freitag veröffentlichten Maßnahmenkatalog (PDF-Datei) will die Behörde Entwickler von Apps und Hersteller von mobilen Betriebssystemen zu mehr Transparenz drängen.

Nutzer müssten wissen, welche Daten gesammelt und wofür sie genau verwendet würden. Ohne ihre Zustimmung sollten Apps weder GPS-Daten noch andere persönliche Informationen wie Fotos oder Kontakte abgreifen. Gerade erst hatte das soziale Netzwerk Path mit ungefragter Datensammelei aus den Adressbüchern seiner Nutzer für Aufsehen gesorgt und war von der FTC mit einer Geldstrafe in Höhe von 800.000 US-Dollar belegt worden.

Darüber hinaus sollten Plattform-Entwickler eine "Do-Not-Track-Funktion" (DNT) in Erwägung ziehen, die es Nutzern ermöglicht, beispielsweise Reklame-Tracking durch Werbenetzwerke oder Dritte zu unterbinden. Eine entsprechende Funktion, fordert die FTC schon seit längerem bei Desktop-Browsern und droht inzwischen mit gesetzlichen Regelungen. Zwar hätten immerhin Apples iOS und der mobile Firefox-Browser schon entsprechende Schalter an Bord, eine Standardfunktion sei Do Not Track bei Mobilgeräten aber noch lange nicht. Allerdings setzt DNT die Kooperation der Gegenseite voraus: Nutzer sprechen damit lediglich einen Wunsch aus. Den Serverbetreibern steht es frei, ob sie ihn respektieren. Kritikern bezweifeln deshalb den Sinn des Schalters.

Mit den jetzt veröffentlichten Richtlinien will die FTC unterstreichen, dass sie es ernst meint mit dem Datenschutz auf Mobilgeräten. Die Empfehlungen sind zwar nicht bindend für App-Entwickler oder Geräthersteller, jedoch könnten sie in den Fokus der Handelsaufsicht geraten, wenn sie allzu offensichtlich dagegen verstoßen. Wie im Falle der Path-App drohen dann unter Umständen drakonische Strafen.

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(boi)