Leistungsschutz: Deutsche Verleger lehnen französischen Google-Deal ab

In einem Blogeintrag hat Christoph Keese, Sprecher der Verlegerverbände BDZV und VDZ, die Einigung zwischen Google und französischen Verlagen kritisiert. Das geplante Leistungsschutzrecht sei der bessere Ansatz.

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Christoph Keese, Urheberrechtssprecher der Verlegerverbände BDZV und VDZ, hat die Einigung zwischen Google und französischen Herausgebern von Zeitungen sowie Zeitschriften kritisiert. Dabei handle es sich "keineswegs um eine rechtspolitisch ideale Lösung", schreibt der "Außenminister" von Axel Springer in seinem Blog. Das hierzulande geplante Leistungsschutzrecht sei der bessere Ansatz und passe "eher in die liberale Tradition des Landes". Es trage auch "nicht den Charakter eines staatlichen Markteingriffs." Der Bundestag sollte deswegen am Gesetzesverfahren festhalten und es "zügig zum Abschluss bringen".

Auf Twitter warf Keese parallel die Frage auf, "was mit dem nächsten Aggregator" sei, der das Gleiche mache. Nichts sei besser als eine allgemeine Regel, meint der Cheflobbyist. "Die hilft immer." Frankreichs Lösung sei dagegen eine Wette auf das Google-Monopol. Kay Oberbeck, Sprecher von Google Deutschland, twitterte dagegen: "Partnerschaften und Innovationen sind immer besser als schlechte Gesetze." Als konkretes Angebot vergleichbar zu dem in Frankreich wollte er diesen Standpunkt aber offenbar nicht verstanden wissen.

Dem französischen Deal war ein monatelanger heftiger Streit zwischen dem Suchmaschinenriesen und nationalen Verlegern vorausgegangen. Google hatte dabei gedroht, Verlagsangebote nicht mehr zu verlinken, während der französische Präsident François Hollande dem kalifornischen Konzern ein Ultimatum stellte. Kurz vor dessen Ablauf trat der Staatschef zusammen mit dem Aufsichtsratschef von Google, Eric Schmidt, am Freitag vor die Presse, um die "in die Mediengeschichte eingehende" Verständigung anzukündigen.

Google zahlt demnach einmalig 60 Millionen Euro in einen Fonds für Verlagsprojekte ein. Dazu kommt eine vage gehaltene Erklärung für eine "vertiefte Partnerschaft", in deren Rahmen Google den Verlegern zu höheren Einnahmen über die eigene Adsense-Werbetechnik verhelfen will. Keese vermutet, dass der Konzern demnach Links und kurze Textauszüge in Form von Snippets in seinen Ergebnislisten "besser als bisher positioniert" und Verlage "einen eingebauten Vorsprung bei der Suchmaschinen-Optimierung bekommen". Aus Sicht der französischen Verleger sei diese Lösung "so gut wie Bargeld", was aber bewusst kaschiert werde.

Der BDZV hat parallel eine Einschätzung des Berliner Rechtsanwalts Thomas Höppner veröffentlicht. Der versucht darin, Thesen aus der Kampagne Googles gegen ein neues Leistungsschutzrecht zu widerlegen. "Gute journalistische Beiträge geben das Wesentliche bereits durch eine aussagekräftige Überschrift und wenige Sätze wieder". Übernehme ein Aggregator diese Schlüsselsätze, kommuniziere er bereits das für den Nutzer Wesentliche. Nach einer Studie von 2010 hätten so knapp die Hälfte der User von Google News nicht auf eine Originalseite weitergeklickt. Also sei das Ziel des Angebots, in gewissen Umfang die Verlagsseiten zu ersetzen. Die immer wieder ins Feld geführten "Sperroptionen" der Serverdatei robots.txt seien dagegen "praxisuntauglich". (mho)