Urteil: Teile des Patriot Act verstoßen gegen die Verfassung

Nach dem Urteil eines Bundesgerichts verstoßen manche der nach dem 11. September 2001 von der US-Regierung durchgesetzten heimlichen Überwachungs- und Durchsuchungsmaßnahmen gegen den vierten Verfassungszusatz.

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Von
  • Florian Rötzer

Nach dem gestern mitgeteilten Urteil der Richterin Anne L. Aiken vom Bundesgerichtshof in Portland sind wichtige Teile des nach den Anschlägen vom 11. September 2001 von der US-Regierung mit Eile durch den Kongress durchgedrückten Patriot Act, dem Vorbild für viele andere Antiterror-Gesetze wie dem Schily-Paket in Deutschland, verfassungswidrig. Der Grund ist, dass nach dem Patriot Act Überwachungsmaßnahmen und heimliche Hausdurchsuchungen ohne richterliche Genehmigung möglich sind, ohne eine stichhaltige Begründung für einen Verdacht vorzulegen. Bereits Anfang September hatte ein anderer US-Richter aus ähnlichen Gründen Teile des Patriot Act für verfassungswidrig erklärt.

Die Richterin hatte die Klage eines zum Islam konvertierten US-Bürgers zu behandeln. Brandon Mayfield, der seit 1994 nicht mehr im Ausland gewesen war, wurde im Mai 2004 in den USA festgenommen, weil auf einem Plastiksack mit Zündern nach einem Vergleich mit der FBI-Datenbank seine Fingerabdrücke gefunden worden sein sollen und er deswegen beschuldigt wurde, an den Anschlägen in Madrid im März 2004 beteiligt gewesen zu sein. Aufgrund des schlampig ausgeführten Fingerabdruckvergleichs hat das Justizministerium unter dem damaligen Minister Ashcroft das volle Überwachungsprogramm gestartet, das nach dem 11. September möglich war. Der Anwalt und seine Familie mitsamt Kindern wurden wochenlang bis zur Festnahme lückenlos vom FBI, der CIA, der NSA, dem Heimatschutzministerium, dem Pentagon, dem National Security Council und dem Finanz- sowie Justizministerium überwacht und belauscht. Sein Haus wurde verwanzt, in der Abwesenheit der Familie wurde es mehrmals heimlich durchsucht, was allerdings so ungeschickt gemacht wurde, dass Mayfield dies schnell entdeckte. Auch die Anwaltskanzlei wurde so mehrmals durchsucht, und man hörte die Telefone in seinem Privathaus und in seinem Büro ab.

Erst nachdem die spanische Polizei die Fingerabdrücke einem anderen Verdächtigen zuschreiben konnte, wurde Mayfield freigelassen. Er erstattete Anzeige, voriges Jahr im November gewann er den Prozess. Das Justizministerium entschuldigte sich und zahlte 2 Millionen US-Dollar Haftentschädigung. Allerdings hatte der Anwalt sich das Recht vorbehalten, weiterhin gegen die Bestimmungen des Patriot Act klagen zu können, mit denen das FBI ihn und seine Familie überwachen konnte.

Nach dem Urteil (PDF-Datei) der Richterin hatten die Sicherheitsbehörden ohne ausreichende Beweislage und ohne richterliche Genehmigung die Durchsuchungen, Lauschangriffe und Telekommunikationsüberwachung vorgenommen. Nur aufgrund einer Behauptung könnten nun die Sicherheitsbehörden auf der Basis des Patriot Act Überwachungsmaßnahmen auch bei US-Bürgern ohne richterliche Genehmigung ausführen, was gegen den vierten Verfassungszusatz verstoße. Mit klaren und unmissverständlichen Worten kritisierte Aiken das Vorgehen der Sicherheitskräfte und der Bush-Regierung: "Über 200 Jahre hat sich diese Nation an die Herrschaft des Gesetzes gehalten – mit einem beispiellosen Erfolg. Eine Veränderung hin zu einer Nation, die auf einer außerhalb der Verfassung beruhenden Autorität basiert, ist ebenso illegal wie schlecht beraten."

Der Zweck des Patriot Act sei es gewesen, die Grenzen zwischen Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten niederzureißen. Mit der Einführung einer oberflächlich unbedeutenden Veränderung der Formulierung sei es dann der Regierung möglich gewesen, die Verfassung und die gegenseitige Kontrolle von Exekutive, Legislative und Judikative zu umgehen, also die für eine rechtsstaatliche Demokratie fundamentale Gewaltenteilung auszuhebeln.

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(fr)