Bundesregierung will privaten Einsatz von Tasern verbieten

Der Bundestag berät am Freitag erstmals einen Gesetzesentwurf, mit dem unter anderem Distanz-Elektroimpulsgeräte sowie das Mitsichtragen von "Anscheinswaffen" untersagt werden soll.

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Der Bundestag berät am morgigen Freitag erstmals einen Gesetzesentwurf (PDF-Datei), mit dem unter anderem "Distanz-Elektroimpulsgeräte" verboten werden soll. Zur Begründung des Vorstoßes für eine Novelle des Waffengesetzes heißt es, dass die sogenannten Taser gegenüber herkömmlichen Elektroschockern eine "objektiv und subjektiv erhöhte Gefährlichkeit" aufweisen würden. Die Hemmschwelle ihres missbräuchlichen Einsatzes sei wegen der Möglichkeit, ohne unmittelbare Nahkampfsituation mit ferngesteuerter Auslösung zu agieren, herabgesetzt.

Die US-Firma Taser, die führend bei der Entwicklung von Elektroschockwaffen ist, hat gerade ihre an Verbraucher gerichtete Produktpalette neu aufgestellt. So gibt es die C2, die insbesondere für Frauen gedacht ist, jetzt im modischen Leopardendesign und mit MP3-Player. Den deutschen Privatkundenmarkt könnten sich die Waffenproduzenten aus Arizona aber rasch wieder abschminken, falls der Gesetzesentwurf durchkommen sollte. Prinzipiell weiter erlaubt bleiben sollen Taser etwa für den Behördeneinsatz, wie er hierzulande etwa bereits im bayerischen Polizeigesetz geregelt ist.

Allerdings scheint der Elektroschocker auch bei Sicherheitsbehörden Hemmschwellen abzubauen. Zumindest gibt es zunehmend Berichte über Todesfälle nach Einsätzen der angeblich "nicht-tödlichen" Waffen. Auch Klagen über unverhältnismäßige Umgangsweisen der Polizei mit dem Schlagstockersatz häufen sich. Die Uno hält die Anwendung von Tasern für eine Art von Folter.

Untersagen will die Bundesregierung mit dem Vorhaben zudem etwa das das Tragen von "Anscheinswaffen". Unter diesen Begriff sollen vor allem Nachbildungen von Kriegswaffen und so genannte Pumpguns fallen. Der Erwerb sowie der Transport der erworbenen Flinten in einem Behältnis nach Hause würde damit aber erlaubt bleiben. Eine "Kriminalisierung der Kinderzimmer" durch eine Erfassung von Spielzeugimitaten sieht die Bundesregierung damit nicht einhergehen. Es sei bereits vorher klargestellt worden, dass es sich um Nachbildungen "scharfer" Waffen handeln müsse. Der Entwurf sieht weiter vor, dass ererbte Waffen künftig blockiert werden müssen, wenn der Empfänger über keinen Waffenschein verfügt.

Der Bundesrat hat sich mit dem Vorstoß bereits befasst und eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Darin kritisiert er unter anderem die Einschränkungen des Begriffs der Anscheinwaffen. Das Verbot soll sich den Ländern zufolge auf alle Waffennachbildungen beziehen, die mit einer entsprechenden Originalwaffe zu verwechseln seien. Situationen, in denen die Polizei die täuschend echt wirkenden Nachbildungen mit tatsächlichen Schusswaffen verwechseln könnte, entstünden schließlich vor allem durch Nachahmungen von "erlaubnispflichtigen Kurzwaffen" wie Pistolen oder Revolvern.

In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, den Vorschlag prüfen zu wollen. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass eine Ausdehnung der Definition von Anscheinwaffe auf nahezu alle Waffenimitate weit reichende Konsequenzen hätte. Der Handel mit Spielzeug-Gewehren wäre so praktisch kaum noch möglich. Auf alle Fällen dürften sich die geplanten Verbote massiv auf moderne Varianten von "Räuber- und Gendarm"-Jagden wie Gotcha, Paintball oder Laserdrome auswirken. (Stefan Krempl) / (vbr)