Unfind!
Nach dem Entordnen und dem Depublizieren kommt nun auch noch das Entsuchen. Sortieren nach vorgegebenen Regeln war gestern. Die Ordnung der Dinge im Internet erlebt eine Revolution: Die Nutzer machen nun die Regeln selbst.
- Peter Glaser
Nach dem Entordnen und dem Depublizieren kommt nun auch noch das Entsuchen. Sortieren nach vorgegebenen Regeln war gestern. Die Ordnung der Dinge im Internet erlebt eine Revolution: Die Nutzer machen nun die Regeln selbst.
Vieles ist in Bewegung geraten, und alte Strukturen lösen sich auf, ohne dass neue bereits klar erkennbar wären. Musik-Alben zerfallen in einzelne Tracks. Zeitungsrubriken verlieren im Netz ihre Ordnungskraft. Was jahrzehntelang gebündelt war in Politik, Wirtschaft, Feuilleton, Sport, löst sich in einer Wolke aus Weltnachrichten auf.
Brauchbare Kategorien zu finden, in die man große Informationsmengen gliedern kann, ist eine Herausforderung. In den Bibliotheken von etwa 180 Ländern der Erde wird die 1873 von Melvil Dewey eingeführte Dewey Decimal Classification verwendet. Sie ordnet alles Wissbare von 10 Hauptgruppen ausgehend, die sich in jeweils 10 Untergruppen verzweigen, deren jede wiederum in 10 Unteruntergruppen (etc.)... Die US-Kongressbibliothek, an die übrigens Lizenzen für die Nutzung von Mr. Deweys Erfindung entrichtet werden müssen, hat bis dato etwa 110.000 Kategorien des Weltwissens vergeben.
Im Netz hat sich daneben eine neue Art der Nutzbarmachung von Information ausgebreitet, das Entordnen – Tagging oder auch Folksonomies genannt (zusammengesetzt aus "folk", Leute, und "taxonomy", Klassifizierung). Die Begriffe bezeichnen eine simple und erfolgreiche Idee: Information nicht mehr nach vorgegebenen Kriterien zu strukturieren, sondern die Leute selbst über die Zuordnungen bestimmen zu lassen.
Das Konzept der Tags hat sich bis in die reale Welt ausgebreitet. Das kalifornische Marketingunternehmen 4orty2wo Entertainment etwa rief ein "Ministry of Reshelving" (Ministerium für Regalneuordnung) ins Leben. Menschen wurden aufgefordert, in Buchhandlungen Exemplare von Orwells Klassikers "1984" aus den Abteilungen Fiction oder Belletristik zu nehmen und in neue Abteilungen zu stellen, etwa Aktuelles, Politik oder Krimis. An der Leerstelle sollte ein Zettel mit einer Erklärung hinterlassen werden, dass "1984" umsortiert worden sei und sich jetzt das Ministerium für Regalneuordnung um die korrekte Klassifikation der Bücher kümmere.
Aber der Medienwandel zeigt auch negative Folgen. Im Juni 2001 entschied der oberste Gerichtshof in den USA, dass online publizierte Artikel eigenständige Veröffentlichungen sind, die auch eigenständig bezahlt werden müssen und nicht mit dem Honorar für den gedruckten Artikel abgegolten sind. Viele amerikanische Zeitungsverlage, darunter auch die New York Times, fingen daraufhin im Stillen an, ihre Datenbanken zu bereinigen. Die Beiträge von freien Autoren, die eventuell Honorarnachforderungen hätten stellen können, wurden gelöscht – eine Art kalter Bücherverbrennung.
Der Vorgang ist kein Einzelfall geblieben. Neue Erscheinungsformen systematischer Informationsminderung haben im Gegenteil dazu geführt, dass ein neuer Begriff für das hässliche Phänomen geprägt wurde: Depublizieren. So sieht beispielsweise der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor, dass die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland, nachdem sie jahrelang journalistisch hochwertige Angebote erstellt haben, ihre Archive im Internet nun wieder reduzieren müssen. Auch wenn sie von den Nutzern bereits über die Gebühren finanziert wurden und unbefristet eingestellt werden könnten, dürfen die verbliebenen Inhalte nur noch kurze Zeit im Netz bleiben. Sinn des Unsinns sollte sein, die Privatsender besser vor der Konkurrenz durch die gebührenfinanzierten Angebote der Öffentlich-Rechtlichen zu schützen.
Die 2010 von Yelster Digital, einer Tochterfirma der französischen Pages Jaunes Groupe, übernommene Personensuchmaschine 123people bietet das Datenentfernen respektive Entfinden nun in individueller Form an ("Nehmen Sie negative Kommentare oder peinliche Fotos nicht einfach hin"). Für das Entfernen unerwünschter Inhalte zur Person mit dem sogenannten Webcleaner werden 19,90 Euro pro Auftrag fällig – ohne Gewähr, allerdings mit Geld-zurück-Garantie. Die Betreiber der Suchmaschine wollen mit dem Service "eine einfache Alternative zu Rechtsmitteln" bieten. Nach den Schriftsetzern und Journalisten, die durch artikelschreibende Software wie Narrative Science abgelöst werden, könnten Rechtsanwälte als nächste der Algorithmisierbarkeit anheimfallen. (bsc)