EU-Kommissar will Urheberrechtsschutz für Musiker verlängern

EU-Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy befürchtet, tausende Studiomusiker müssten ihren Lebensabend ohne Lizenzeinnahmen aus ihren Werken bestreiten, falls es bei der derzeitigen Urheberrechtsfrist von 50 Jahren bleibt.

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EU-Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy tritt dafür ein, den Urheberrechtsschutz für europäische Musikkünstler von 50 auf 95 Jahre zu verlängern. Er werde demnächst der EU-Kommission einen solchen Vorschlag vorlegen, heißt es heute in einer Mitteilung aus Brüssel. "Ich kenne keinen überzeugenden Grund, warum ein Komponist für sein gesamtes Leben und 70 Jahre darüber hinaus geschützt sein soll, während ein Sänger oder Musiker nur 50 Jahre Schutz genießen sollte – ein Zeitraum, der nicht einmal seine Lebensdauer erfasst", erläutert der Ire McCreevy seine Beweggründe. "Es ist oft der Künstler, der eine Komposition erst richtig zum Leben erweckt. Oft haben wir keine Ahnung, wer ein Musikstück komponiert hat, aber wir wissen, wer der Sänger eines Liedes ist."

Derzeit gilt eine Schutzfrist von 50 Jahren ab Datum der Veröffentlichung eines Musikstücks. McCreevy mache sich keine Sorgen um Stars wie Cliff Richard oder Charles Aznavour. "Wir reden hier über Tausende von anonymen Studiomusikern, die in den späten Fünfzigern und Sechzigern bei der Herstellung von Schallplatten mitwirkten. Diese Künstler werden bei Auslaufen ihrer Urheberrechte alle Lizenzeinnahmen verlieren."

Cliff Richard ist einer jener Musiker, die eine Fristverlängerung fordern. Richard hatte gegenüber der britischen Regierung argumentiert, auch wenn ab 2008 erste Copyrights für seine Hits ausliefen, sei er in der glücklichen Lage, mit späteren Erfolgen weiterhin Geld einnehmen zu können. Er wolle sich aber für Künstler wie Tommy Steele, Adam Faith und Lonnie Donegan sowie deren Nachkommen einsetzen, die es nicht auf so viele Hitparadenerfolge gebracht haben. Die britische Regierung hatte es aber abgelehnt, sich für eine Fristverlängerung einzusetzen.

Für Studiomusiker soll nach den Vorstellungen des Binnenmarktkommissars ein Fonds eingerichtet werden, der mindestens 20 Prozent des Einkommens während der verlängerten Schutzdauer für diese Künstler reserviert. Bei Künstlerverträgen soll sichergestellt werden, dass die Einnahmen in der verlängerten Frist allein den Künstlern zugute kommen und nicht mit Vorschüssen der Hersteller verrechnet werden können. Falls eine Plattenfirma von einer Aufnahme in der verlängerten Schutzfrist selbst keinen Gebrauch macht, müsse sie diese an den Künstler freigeben.

Der Vorschlag würde keinerlei negative Auswirkungen auf Verbraucherpreise haben, beteuert McCreevy. Der Preis für Tonträger, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind, sei nicht zwangsläufig niedriger ist als jener der geschützten Tonträger, hätten Untersuchungen ergeben. Auch hätte der Vorschlag keine negative Auswirkung auf die europäische Außenhandelsbilanz. (anw)