Bundesverfassungsgericht entscheidet über Vorratsdatenspeicherung im März

Im kommenden Monat will das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über die vorliegenden Eilanträge bekannt geben.

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Das Bundesverfassungsgericht will im März über die Eilanträge gegen die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten entscheiden. Das gab Präsident Hans-Jürgen Papier gestern bei der Jahrespressekonferenz seines Gerichts in Karlsruhe bekannt. Einen genauen Termin konnte er noch nicht nennen.

Gegen die seit Jahresanfang geltende Speicherpflicht haben die FDP-Politiker Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie mehrere Grünen-Politiker Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Beschwerde von etwa 30.000 Bürgern liegt dem Gericht laut einer dpa-Meldung auf Welt.de bisher nicht vor. Die Erfassung der Vollmachten sei im vollen Gang, teilt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit. Er hatte die Verfassungsbeschwerde Ende Dezember zunächst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern eingreicht. 47 Abgeordnete der Grünen im Bundestag haben nun eine eigene Beschwerde eingereicht. Wann eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ansteht, sei noch völlig offen.

Mitte März wird das Gericht zudem über die automatisierte Massenkontrolle von Autokennzeichen entscheiden. Sieben der acht bestehenden Ländergesetze zur automatischen Erfassung von Autokennzeichen seien verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der an der Uni Kassel lehrende Rechtswissenschaftler Alexander Roßnagel in einem Gutachten im Auftrag des ADAC.

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(anw)