Macmillan legt US-Kartellverfahren wegen E-Books bei

Mit der Holtzbrinck-Tochter Macmillan hat der letzte der angeklagten Großverlage das Kartellverfahren durch eine außergerichtliche Einigung mit dem US-Justizministerium beigelegt. Es bleibt alleine auf der Anklagebank: Apple.

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Im Kartellverfahren um Preisabsprachen bei E-Books hat sich der zu Holtzbrinck gehörende Verlag Macmillan mit dem US-Justizministerium auf einen Vergleich geeinigt. Macmillan habe sich bereit erklärt, die Preise für seine E-Books mit sofortiger Wirkung zu senken, teilte die Kartellbehörde am Freitag mit. Damit haben alle fünf von der US-Regierung angeklagten Verlage einem Vergleich zugestimmt, als letztes Unternehmen bleibt Apple auf der Anklagebank. Der Prozess soll im Juni beginnen.

Das Justizministerium hatte Apple sowie die Verlage Macmillan, Penguin (Pearson), Hachette Livre (gehört zu Lagardère), Harper Collins (News Corp.) und Simon & Schuster (CBS) im April 2012 wegen Preisabsprachen bei E-Books angeklagt. Während sich Hachette, Harper Collins und Simon & Schuster schnell mit der US-Regierung verständigt hatten, lief das Verfahren gegen die anderen weiter. Penguin hatte dann im Dezember vergangenen Jahres einem Vergleich zugestimmt.

"Wir haben dem Vergleich zugestimmt, weil die möglichen Strafen im Falle eines negativen Ausgangs ein zu hohes Risiko darstellten", erklärte Macmillan-Chef John Sargent in einem Blogeintrag. Zu Beginn des Verfahrens hatte er eine Einigung noch ausgeschlossen. Er betonte jetzt, dass Macmillan "nichts falsch gemacht" habe. Das Einlenken erklärte er mit einer Kettenreaktion: Durch die Einigungen der anderen Verlage mit der Kartellbehörde sei das Risiko für Macmillan zu groß geworden. Die möglichen Schadenersatzzahlen würden "mehr als den Gesamtwert unserer Firma" ausmachen.

Für die im Frühjahr 2010 mit dem ersten iPad eingeführt E-Book-Plattform iBooks hatten die Verlage auf dem US-Markt ein Vertriebsmodell eingeführt, bei dem sie und nicht die Händler den Preis der E-Books bestimmen durften. In Deutschland gilt mit der Buchpreisbindung ein ähnliches Prinzip. Die US-Kartellwächter warfen den Unternehmen vor, dabei unerlaubte Preisabsprachen getroffen zu haben. Das hätte die E-Books für Verbraucher verteuert, statt 9,99 US-Dollar hätten sie häufig 12,99 oder 14,99 US-Dollar zahlen müssen.

Mit vergleichbaren Vorwürfen sahen sich die Unternehmen auch diesseits des Atlantiks konfrontiert. EU-Wettbewerbshüter hatten die Zusammenarbeit der Großverlagen mit Apple Ende 2011 ins Visier genommen. Ein Jahr später erfolgte die Einigung, bei der die EU-Kommission den Verlagen eine Lockerung der Preise für digitale Bücher abringen konnte. (vbr)