Bald Feinstaub-Musterklagen in drei deutschen Städten

Nach dem Urteilspruch des Bundesverwaltungsgerichts stehen Städte und Kommunen unter Handlungsdruck.

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Von
  • Florian Rötzer

„Es muss und wird sich nun endlich was bewegen“, so kommentiert Kläger Dieter Janecek das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Feinstaub. Mit dem Urteilspruch hat das Gericht in Leipzig für viel Wirbel gesorgt. Städte und Kommunen stehen jetzt unter Handlungsdruck.

Bürger können nun ihr Recht auf gesunde Luft einklagen. Fehlende Aufstellung eines "Aktionsplans", so stellte das Bundesverwaltungsgericht klar, befreie die örtlichen Behörden nicht von Einzelmaßnahmen, die zur Abwehr gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Feinstaubimmissionen nötig sind. Als verhältnismäßige Maßnahme käme beispielsweise eine Umleitung des LKW-Durchgangsverkehrs in Betracht.

Ein Urteilsspruch mit Folgen: Drei Musterklagen in anderen deutschen Städten sind nach Aussage von Dieter Janecek, Geschäftsführer der Grünen/Bayern, schon in Vorbereitung und dürften "sehr schnell", vielleicht schon nächste Woche, eingereicht werden. Die Namen der Städte nannte er nicht.

Das Urteil bedeutet nach seiner Auffassung "in erster Linie eine konkrete und unverzügliche Handlungsaufforderung, jetzt nach so langer Blockadehaltung endlich tätig zu werden". Es richte sich zwar "in erster Linie an den Freistaat Bayern, der (...) sich schlicht weigert, einen vom Bundesverwaltungsgericht mehrfach eingeforderten Aktionsplan vorzulegen“. Aber auch die Stadt sei nun gezwungen, "nicht länger die Hände in den Schoß zu legen", wie es der Vorsitzende des Bundesverwaltungsgerichts formulierte.

Auf Konsequenzen für die Autofahrer angesprochen sagte Janecek, sie müssten "sich darauf einstellen, dass Diesel ab und unterhalb der Euro 1 Norm ab 2008 innerhalb des Stadtgebiets nicht mehr fahrberechtigt sind“. Ab 2010 sollen die Grenzwerte ein weiteres Mal verschärft werden und auch Euro 2 in die Sperre einbezogen werden..

Das Leipziger Gericht hatte entschieden, dass die Ablehnung der Stadt München, die sich gegen Verkehrsbeschränkungen zur Verringerung gesundheitsschädlicher Feinstaubpartikel-Immissionen ausgesprochen hatte, "unzutreffend" begründet sei. Die Klage von Dieter Janecek wird an den dortigen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

Siehe dazu auch in Telepolis:

(fr)