Streit zwischen Schäuble und Zypries um BKA-Gesetz

Der Innenminister und die Justizministerin haben Briefe ausgetauscht, in denen sie sich gegenseitig schwere Vorwürfe über die Strategie zur Novelle der präventiven Befugnisse für das Bundeskriminalamt an den Kopf werfen.

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Zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries herrscht Eiszeit im Streit über die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA). Der CDU-Politiker und seine Kabinettskollegin aus der SPD haben gerade Brandbriefe ausgetauscht, in denen sie sich gegenseitig schwere Vorwürfe über die Strategie zum Ausbau der präventiven Befugnisse für die Polizeibehörde machen. Nach Berichten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und des Berliner Tagesspiegels wies Schäuble die Justizministerin in einer schriftlichen Beschwerde zunächst in ungewöhnlich scharfen Ton zurecht. In dem Schreiben ist demnach die Rede von "mutwilligen Verletzungen vereinbarter Verfahren" und "Störungen des gedeihlichen Miteinanders". Es habe schon 2007 "im Zuständigkeitsbereich unserer beiden Ressorts vermehrt vermeidbare Schwierigkeiten bei der politischen Konsensfindung über Gesetzgebungsvorhaben der großen Koalition gegeben".

Indirekt warf der Innenminister Zypries gezielte Indiskretionen vor. Hintergrund sind Medienberichte, wonach das Innenministerium seinen im Kabinett noch nicht abgestimmten und an sich bereits heftig umstrittenen Entwurf für das neue BKA-Gesetz deutlich aufbohren will. So soll der Abhörschutz für sogenannte Berufsgeheimnisträger wie Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete endgültig abgeschafft werden, was SPD-Politiker und Opposition empört hat. Andererseits sind bei den Sozialdemokraten keine kritischen Töne mehr über die Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen zu hören, die bislang im Vordergrund der Debatte über das BKA-Gesetz stand.

Zypries hat inzwischen gekontert. In ihrer Replik an Schäuble moniert sie, dass dieser das Gesetz mit seinem Beharren auf Online-Razzien und dem jüngsten Draufsatteln verzögere. Sie befürworte eine Stärkung der präventiven BKA-Befugnisse, versicherte Zypries. Dabei geht es auch allgemein um den Ausbau der Telekommunikationsüberwachung, des großen Lauschangriffs und der Rasterfahndung, weshalb Kritiker die Gesamtkonzeption mit ihrer Verknüpfung polizeilicher und geheimdienstlicher Methoden entschieden ablehnen. Die Justizministerin wollte nach eigenen Angaben das Verfahren mit dem Vorschlag beschleunigen, den Entwurf unabhängig von der Formulierung zur Online-Durchsuchung ins parlamentarische Verfahren zu geben.

Sie fügte hinzu: "Insgesamt habe ich den Eindruck, dass durch immer wieder neue Vorschläge Ihres Hauses die Probleme mit der Umsetzung des BKA-Gesetzes nicht kleiner, sondern größer werden." In der Sache scheint eine Einigung so in weite Ferne gerückt zu sein. Das Ansinnen von Schäuble, auch Abgeordnete, Pfarrer oder Anwälte abzuhören, wirft Zypries zufolge "ernste verfassungsrechtliche Fragen auf". Es sei nicht praktikabel.

Bundeskanzlerin Angela Merkel stellte sich unterdessen auch hinter Schäubles jüngste Vorschläge: Die Taktiken des internationalen Terrorismus erforderten neue Antworten. "Das alte Prinzip der Abschreckung nützt nichts mehr", wenn es um Angriffe aus dem Internet gehe, sagte die CDU-Politikerin. Deshalb unterstütze sie generell die Forderung nach der Ausforschung informationstechnischer Systeme unter strengen juristischen Kriterien. Die Kanzlerin plädierte bei der Kriminalitätsbekämpfung zudem für den verstärkten Einsatz der Videoüberwachung. Die Kofferbombenattentäter und die Schläger aus der Münchener U-Bahn wären sonst nicht entdeckt und gefasst worden.

Schäuble selbst hat seinen Ruf nach Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung verteidigt. Schnelle technologische Veränderungen würden rasche Reaktionen des Rechtsstaates erfordern, betonte der Minister am Freitag auf einem Sicherheitskongress der CDU in Hamburg. "Kein Grundrecht ist absolut", meinte der auch für den Schutz der Verfassung verantwortliche Politiker. Zugleich forderte er erneut den Einsatz der Bundeswehr im Inneren.

Doch auch die Proteste dauern an. Die geplante Lockerung der Einschränkungen für Abhörmaßnahmen sei nicht akzeptabel, sagte Ulrich Schellenberg aus dem Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Schäuble ziehe nun sogar die erst Anfang des Jahres in Kraft getretenen, an sich bereits sehr löchrigen Bestimmungen zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern im Rahmen der Neuregelung der allgemeinen Telekommunikationsüberwachung in Zweifel. "Durch den Vorstoß des Bundesinnenministeriums entsteht der Eindruck, dass das Haltbarkeitsdatum eines Gesetzes unter dem eines Joghurts liegt".

Die Kirchen fürchten zudem um den Schutz des Beichtgeheimnisses. Dieses dürfe nicht ausgehöhlt werden, verlangte der Leiter des Katholischen Büros der Deutschen Bischöfe in Berlin, Prälat Karl Jüsten. Laut dem stellvertretenden Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, David Gill, sagte, zählen Beicht- und Seelsorgegespräche zum Kernbereich privater Lebensführung, in den laut Bundesverfassungsgericht nicht eingegriffen werden dürfe. Ein Sicherheitsgewinn sei nicht zu erwarten, wenn das hohe Gut des Beichtgeheimnisses geopfert werde, ergänzte der Präsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Peter Steinacker. Seelsorger könnten im Rahmen dieser Gespräche sogar Schlimmes verhindern, sofern die Diskretion gewahrt bleibe. Kirchenvertreter forderten zudem, dass auch Briefe oder Telefonate aus dem Seelsorgebereich geschützt bleiben müssten. (Stefan Krempl) / (uma)