Drei Verfassungsrichter rangeln um Zuständigkeit für Vorratsdatenspeicherung

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel reklamieren inzwischen drei der hohen Richter die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Verfassungsbeschwerden zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung für sich.

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Von
  • Urs Mansmann

In der Frage, welcher Richter und damit auch welcher Senat beim Bundesverfassungsgericht für die Bearbeitung der Verfassungsbeschwerden zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung zuständig ist, gibt es inzwischen drei Kandidaten unter den hohen Richtern, wie das Nachrichtenmagazin Spiegel in seiner kommenden Ausgabe berichtet. Wie die Gerichtssprecherin dem Magazin bestätigte, hat auch der Verfassungsrichter Rudolf Mellinghoff aus dem Zweiten Senat seine Zuständigkeit reklamiert. Mellinghoff beruft sich auf seine Zuständigkeit für strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen, während sein Senatskollege Udo Di Fabio auf die europarechtlichen Bezüge hinweist und Richter Wolfgang Hoffmann-Riem aus dem Ersten Senat den Datenschutz ins Felde führt.

Nach Ansicht von Verfassungsexperten könnten die Verfahren indes auch aufgeteilt werden: So könnte etwa Mellinghoff die Verfassungsbeschwerde von Burkhard Hirsch bearbeiten, die ausdrücklich auch die in der Strafprozessordnung geregelte Befugnis der Ermittlungsbehörden zum Datenzugriff angreift. Die Beschwerde des Berliner Rechtsanwalts Meinhard Starostik, der nur die Verbindungsdatenspeicherung angreift, könnten dagegen Hoffmann-Riem oder Di Fabio verhandeln. (uma)