"Komplexe technische Geräte" statt bloßer Tinte

Einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zufolge muss auf Druckerpatronen keine Füllmenge angegeben werden

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Von
  • Peter Mühlbauer

In einem jetzt bekannt gewordenen und noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 16. Januar hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, dass die Anbieter von Druckerpatronen auch weiterhin keine Füllmenge angeben müssen (Az. 12 K 2568/12). Anlass für den Prozess war die Klage eines Druckerpatronenherstellers gegen einen zwangsgeldbewehrten Bescheid des Regierungpräsidiums Tübingen vom 26. Juni 2012. Das mit Sofortvollzug ausgestattete Schreiben sollte den Hersteller dazu verpflichten, seine Verpackungen bis zum 31. Dezember 2012 so zu ändern, dass Verbrauchern besser zwischen verschiedenen Angeboten vergleichen können als mit der angegebenen ungefähren Seitenzahl, die sich nur schwer überprüfen lässt.

Vor Gericht argumentierte die Behörde mit §6 Absatz 1 der Fertigpackungsverordnung (FertigPackV), in der es heißt, dass "Fertigpackungen […] gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden [dürfen], wenn die Füllmenge nach Gewicht, Volumen oder Stückzahl oder in einer anderen Größe angegeben ist". In den Ausnahmen, die dem § 10 der FertigPackV "der allgemeinen Verkehrsauffassung entsprechend nach Stückzahl gehandelt werden dürfen oder bei denen nach den [ersatzweise] die Stückzahl angegeben werden darf" sind Tintenpatronen nicht enthalten.

Der Druckerpatronenanbieter machte dagegen geltend, sein Produkt sei nicht mit Frühstücksflocken oder Fertiggerichten vergleichbar, weil die Patronen als "komplexe technische Geräte" der eigentliche Inhalt der Verpackung im Sinne von § 6 Absatz 1 des Eichgesetzes (EichG) und die Tinten nur Bestandteile davon wären. Dies überzeugte die Verwaltungsrichter, die ebenfalls meinten, der Verbraucher wolle "beim Kauf von Druckerpatronen nicht primär Tinte kaufen, sondern eben eine für seinen Drucker passende Druckerpatrone als (gebrauchs-)fertige Einheit", weil er "mit der Tinte allein […] nichts anfangen" könne. (pem)