Neue Domains: Wer darf ".books" nutzen?

Bei der Einführung neuer Top Level Domains besteht unter anderem Klärungsbedarf in der strittigen Frage, wie mit geschlossenen Adressräumen aus allgemeinen Begriffen umzugehen ist.

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Von
  • Monika Ermert

Bei der Einführung neuer Top Level Domains (TLD) besteht weiterhin Klärungsbedarf in strittigen Fragen. Mit einer Konsultation will die Netzverwaltungsorganisation ICANN nun Meinungen zu exklusiv reservierten Adressen aus allgemeinen Begriffen, sogenannten "geschlossenen generischen" Domains, einholen. Zuvor hatten bereits verschiedene Regierungen Bedenken geäußert, es könne zu Wettbewerbsverzerrungen führen, wenn etwa die Deutsche Post die Domain ".epost" nur für eigene Dienste reserviert oder Amazon ".books" alleine nutzen will.

Der ICANN-Vorstand hofft insbesondere auf Empfehlungen, wie "geschlossene generische TLDs“ definiert werden sollen und ob die Zulassung eines geschlossenen Namensbereichs an Bedingungen geknüpft sein sollten. Neben den Regierungen, darunter auch die Bundesregierung, hatten sich auch Microsoft sowie einzelne Registrare gegen die Monopolisierung generischer Begriffe auf der obersten Domain-Ebene ausgesprochen.

Microsoft warnte Ende Januar in einem Brief, die Zulassung von TLDs wie ".insurance", ".app", ".jewelry", ".search" und ".book" als geschlossene TLD bedrohe die "Offenheit und Freiheit des Internets". Gegen die sogenannte Marken-Domains (".google", ".amazon") oder generischer Begriffe für offene Adressen hat das Unternehmen nichts einzuwenden. Microsofts eigene Bewerbung für ".docs" könnte allerdings laut einer solchen Klassifikation selbst ein Grenzfall sein. Das Unternehmen will ".docs" nur für eigene Dienste verwenden.

Deutsche Gerichte hatten vor über einem Jahrzehnt die exklusive Verwendung generischer Begriffe wie "Rechtsanwaelte" oder "Mitwohnzentrale" in der .de-Zone als wettbewerbswidrig eingestuft. Wer ".book" für sein eigenes Angebot einsetze, beherrsche keineswegs automatisch den weltweiten Buchmarkt, meint dagagen der US-Wissenschaftler Milton Mueller. Dazu biete der Namensraum viel zu viele Ausweichmöglichkeiten.

Bis zum 7. März können Nutzer und Unternehmen sich noch selbst in die Debatte über mögliche Bedingungen für die Vergabe von generischen Begriffen einschalten. (vbr)