EU-weite Strafvorschriften auch gegen Filesharer?

Der Berichterstatter im EU-Parlament für die geplante Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen zum Schutz geistigen Eigentums macht wegen "zunehmender systematischer Verletzungen von Urheberrechten" im Netz Druck auf den EU-Rat.

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Überraschender Argumentationswandel im Streit um die geplante EU-Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums (IPRED2): Nicolas Zingaretti, der Berichterstatter im EU-Parlament für die Direktive, macht plötzlich Druck auf den EU-Rat zur raschen Behandlung des Vorhabens mit dem Argument, dass "zunehmende systematische Verletzungen von Urheberrechten durch einige Internetnutzer" rasches gesetzgeberisches Handeln erforderlich machten. Zuvor hatte der italienische Sozialist immer wieder Vermutungen zurückgewiesen, dass es bei der Direktive auch um die strafrechtliche Verfolgung des illegalen Treibens von Surfern etwa in Tauschbörsen gehe.

Man wolle "Mafia-ähnlich organisierte Kriminelle" treffen und die Produktpiraterie bekämpfen, sagte Zingaretti wörtlich im Umfeld der 1. Lesung des Entwurfs im April 2007. "Kinder, die Musik aus dem Internet laden, sollen nicht ins Gefängnis wandern." Die EU-Abgeordneten hatten die von der EU-Kommission entworfenen Strafvorschriften etwas eingeschränkt.

Experten im EU-Rat äußerten im Juni trotzdem noch gravierende Vorbehalte gegen die Rechtsgrundlage, das Ausmaß und zahlreiche Einzelbestimmungen des Vorhabens. Viele der Definitionen schienen ihnen noch zu vage. Auch die vorgeschlagenen Strafen für natürliche sowie die Haftungsauflagen für juristische Personen erschienen ihnen zweifelhaft. Fragezeichen hatten sie zudem bei den Tatbeständen Beihilfe und Anstiftung, den ausgeweiteten Beschlagnahmerechten sowie den gemeinsamen Ermittlungsteams von Strafverfolgern mit Vertretern der Rechteinhaber.

Die in eine Frage an den Rat verpackte Aufforderung Zingarettis zum raschen Handeln ist für die Blogger von Digital Majority nun der Beweis, dass die Strafvorschriften doch Filesharer treffen und diese möglicherweise eingekerkert werden könnten. Die Organisation spricht von einer "Maskerade", die dringend stärker in der Presse thematisiert werden müsse.

Mit der Richtlinie sollen die Mitgliedsstaaten "jedwede vorsätzliche Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums strafrechtlich ahnden, sofern die Verletzung in gewerbsmäßigem Umfang begangen wird". Urheberrechtsverletzungen im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich wollten die Abgeordneten eigentlich nicht kriminalisiert sehen. Die vorgesehenen Strafen reichen von 100.000 Euro für "normale" Vergehen und 300.000 Euro für besonders schwere Straftaten bis zu Gefängnisstrafen von bis zu vier Jahren für "Taten, die im Rahmen einer kriminellen Vereinigung begangen werden". Die Richtlinie soll eine erste Direktive zur Stärkung der zivilrechtlichen Abwehrmöglichkeiten ergänzen, die sich hierzulande noch in der Umsetzung befindet. (Stefan Krempl) / (anw)