Broschüre klärt über Urheberrechte im Web 2.0 auf

Das Medienkompetenz-Portal Klicksafe und das Projekt iRights.info haben gemeinsam einen kleinen Führer durch den juristischen Dschungel des Mitmach-Webs im Bereich der Urheber- und Persönlichkeitsrechte veröffentlicht.

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Das Medienkompetenz-Portal Klicksafe und das Projekt iRights.info haben einen kleinen Führer durch den juristischen Dschungel des Web 2.0 im Bereich der Urheber- und Persönlichkeitsrechte veröffentlicht. Die Broschüre (PDF-Datei) unter dem Titel "Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt!" will Fragen beantworten, die häufig etwa beim Hochladen von Fotos oder Filmen auf Plattformen im Mitmach-Netz wie MySpace, YouTube oder flickr sowie in Foren oder Weblogs auftauchen.

Grundsätzlich gelte hier die Ansage: "Erst fragen, dann online stellen", rät der iRights-Redakteur und Rechtsanwalt Till Kreutzer, der das Heft verfasst hat. Bei Urheberrechtsverletzungen auf Web-2.0-Diensten würden Rechteinhaber zwar anders als bei Tauschbörsen meist noch nicht gegen die Nutzer direkt, sondern gegen die Anbieter der Plattformen vorgehen. Ob dies so bleibe, hänge aber stark von der rechtlichen Entwicklung ab. Risiken für die einzelnen Nutzer seien "keineswegs auszuschließen".

"Viele Nutzer gehen leichtfertig mit den verlockenden Möglichkeiten des Internets um –­ insbesondere was die Urheber- und Persönlichkeitsrechte betrifft", ergänzt Norbert Schneider, Direktor der zum Klicksafe-Konsortium gehörenden Landesanstalt für Medien NRW. Mit der Broschüre "möchten wir ihnen ihre Verantwortung bewusst machen".

Wer sich darauf beschränke, mit Videokamera, Handy oder digitalem Fotoapparat erstellte eigene Inhalte ins Netz zu stellen, ist laut dem Wegweiser in der Regel rechtlich auf der sicheren Seite. Wer aber etwa ein Partyvideo drehe, dürfe dieses nicht ohne Zustimmung der gefilmten Personen etwa bei YouTube online stellen. Vielmehr sei das "Recht am eigenen Bild" zu berücksichtigen. Andere Regeln würden für berühmte Persönlichkeiten oder öffentliche Ansammlungen von Menschen gelten. Wer selbst Opfer einer unbefugten Veröffentlichung von Bildern geworden sei, solle den Rechtsverletzer anschreiben und zur Entfernung der Aufnahmen mit Fristsetzung auffordern.

Wer fremde Inhalte nutzen wolle, sollte sich laut der Broschüre ferner bewusst sein, "dass das Urheberrecht hierfür strenge Regeln aufstellt". Wer etwa Fernsehsendungen aufnehme und auf Videoplattformen veröffentliche, könne sich nicht auf Möglichkeiten zum Erstellen von Privatkopien berufen. Sei eine Urheberrechtsverletzung erst einmal begangen worden, müssten die Abmahnkosten dafür unabhängig davon erstattet werden, ob die Handlung bewusst oder unbewusst ausgeführt worden sei. Betroffene sollten sich "in jedem Fall an einen mit derartigen Angelegenheiten erfahrenen Rechtsexperten wenden, da sonst im Zweifelsfall noch hohe Gerichtskosten zu zahlen seien. (Stefan Krempl) / (pmz)