Chinesisches Gericht verdonnert französische Firma in Patentstreit zu Millionenzahlung

Schneider Electric soll an den chinesischen Konkurrenten Chint die Rekordsumme von knapp 45 Millionen US-Dollar wegen Verletzung eines Patents zur Schaltkreis-Unterbrechung zahlen.

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Ein Gericht in der chinesischen Stadt Wenzhou hat die französische Firma Schneider Electric der Verletzung eines Patents eines Konkurrenten aus dem Reich der Mitte für schuldig befunden. Die Franzosen sind zugleich laut einem Bericht der Financial Times zur Zahlung von knapp 45 Millionen US-Dollar Schadensersatz verurteilt worden. Das ist die bislang höchste Summe, die chinesische Richter in einer Auseinandersetzung um Immaterialgüterrechte verhängt haben. Der Rekordbetrag trifft nun just ein westliches Unternehmen, obwohl vor allem Branchenverbände und Politiker in den USA und Europa andauernd Verstöße gegen das geistige Eigentum durch chinesische Firmen beklagen und eine stärkere Durchsetzung von Urheber-, Patent- und Markenrechten in China fordern.

Konkret geht es in der symbolträchtigen juristischen Auseinandersetzung um ein Patent der Chint Group auf winzige Schaltkreis-Unterbrecher. Schneider argumentiert, die Technik bereits seit Anfang der 1990er zu nutzen. Der Elektronikausrüster aus Wenzhou habe sein gewerbliches Schutzrecht dagegen erst 1999 beantragt. Die Franzosen halten das "Verfahrenspatent" daher aufgrund eines fehlenden Beitrags zum Stand der Technik für nichtig und wollen in Berufung gehen. Bei Chint spricht man dagegen von einer "im Rechtsprozess ganz normalen" Entscheidung. Diese zeige, dass man zum Schutz des eigenen geistigen Eigentums berechtigt sei. Für die Berechnung der Ausgleichszahlung legten die chinesischen Richter den Gewinn zu Grunde, den Schneider zwischen 2004 und 2006 mit dem Verkauf der Miniatur-Sicherungen erzielt hatte.

China ist nach Angaben der World Intellectual Property Organisation (WIPO) bei der weltweiten Zahl von Patentanträgen auf den vierten Platz vorgerückt und liegt damit noch vor dem Europäischen Patentamt (EPA). Im Westen macht sich daher inzwischen auch die Sorge breit, dass man bald teure Lizenzen im Reich der Mitte oder in anderen aufstrebenden asiatischen Ländern einkaufen müsse. Hinzu kommt, dass es ein Großteil der in China tätigen deutschen Firmen derzeit versäumt, auch vor Ort gewerbliche Schutzrechte anzumelden. Damit erhalten die Unternehmen dort keinen Rechtsschutz. Schneider könnte so nicht die einzige westliche Firma bleiben, die eines Verstoßes gegen Immaterialgüterrechte für schuldig befunden wird. Noch sind die chinesischen Gerichte aber vor allem mit Klagen aus Europa und den USA beschäftigt, die einheimischen Unternehmen Verletzungen von Immaterialgüterrechten vorwerfen. (Stefan Krempl) / (pmz)