Obama ordnet offenen Zugang zu Forschungsergebnissen an

Das Weiße Haus hat einen Vermerk herausgegeben, wonach die Ergebnisse staatlich geförderter Forschung zwölf Monate nach ihrer Erstpublikation in einem wissenschaftlichen Journal online frei zugänglich gemacht werden sollen.

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Das Weiße Haus hat einen Vermerk (PDF-Datei) herausgegeben, wonach die Ergebnisse staatlich geförderter Forschung zwölf Monate nach ihrer Erstpublikation in einem wissenschaftlichen Journal online frei zugänglich gemacht werden sollen. Die Initiative von US-Präsident Barack Obama bezieht sich auch auf begleitende wissenschaftliche Daten in digitalen Formaten, solange dadurch nicht Rechte Dritte wie etwa der Schutz der Privatsphäre betroffen wäre.

Eingeschränkt ist der Vorstoß auf wissenschaftliche Forschung, die von großen Behörden mit einem jährlichen Förderbudget von mindestens 100 Millionen US-Dollar unterstützt werden. Dazu zählen etwa die National Institutes of Health (NIH) oder die National Science Foundation (NSF). Alle betroffenen Einrichtungen müssen dem Office of Science and Technology Policy (OSTP) binnen sechs Monaten einen Fahrplan und eine Strategie zur Umsetzung der "Open Access"-Bestimmungen vorlegen. Nach einer Begutachtung durch die Aufsichtsbehörde sollen vor dem Festzurren einer endgültigen Linie noch Ansichten von Interessensvertretern wie Universitäten, Bibliotheken oder Verlagen eingeholt werden.

Generell möchte Washington mit dem Vorstoß sicherstellen, dass die direkten Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen so weit wie möglich und mit den geringsten Hürden der Öffentlichkeit, der Industrie und der Forschungsgemeinde zur Verfügung stehen. Dies könne innovative Durchbrüche und die Wirtschaft befördern.

Die Regierung erkennt zugleich auch an, dass Verleger wertvolle Dienste wie etwa die Koordination der Begutachtung von Beiträgen durch andere Wissenschaftlicher übernähmen, die essenziell seien für die Garantie hochwertiger wissenschaftlicher Publikationen. Diese Angebote müssten fortbestehen. Im US-Kongress wird parallel ein Entwurf für ein Open-Access-Gesetz beraten. Dieser sieht eine Zweitveröffentlichung bereits sechs Monate nach der Erstpublikation vor, bezieht sich aber nicht auf Forschungsrohdaten, wie US-Bürgerrechtler kritisch anmerken. (jk)