"Made in Germany" gibt's nicht aus dem Ausland [Update]
Die Werbung mit der Aussage "Made in Germany" setzt voraus, dass tatsächlich wesentliche Produktionsschritte in Deutschland durchgeführt wurden.
Ein Unternehmen darf nicht mit der Aussage "Made in Germany" für sein Produkt werben, wenn wesentliche Fertigungsschritte im Ausland erfolgt sind. Solche Werbung ist irreführend und zu unterlassen, das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm bestätigt und dem dazugehörigen Antrag auf einstweilige Verfügung statt gegeben (Urteil vom 20.11.2012, Az. I-4 U 95/12).
In dem Fall ging es um zwei Hersteller von Verhütungsmitteln. Beide verarbeiten im Ausland produzierte Latex-Kondome und vertreiben diese in Deutschland. Obwohl die Rohlinge komplett im Ausland produziert und lediglich die letzten Produktionsschritte (u.a. Versiegelung, Verpackung und Qualitätskontrolle) in Deutschland durchgeführt wurden, bewarb einer der Hersteller seine Produkte mit Aussage "Made in Germany".
Der Wettbewerber sah das als irreführende Werbung an, weil der Kunde so über die geographische/betriebliche Herkunft der Produkte getäuscht werde und beantragte eine einstweilige Verfügung. Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat das in seinem Urteil bejaht und das beklagte Unternehmen zur Unterlassung der Werbeaussage verurteilt.
Bei so einer Werbeaussage erwarte der Kunde, dass alle wesentlichen Fertigungsschritte, zumindest jedoch die Herstellungsvorgänge, bei denen das Produkt seine bestimmenden Eigenschaften erhält, in Deutschland stattfinden. Diese Erwartung werde aber in diesem Fall nicht erfüllt. Um die Ware als "Made in Germany" bezeichnen zu dürfen, genügt es daher nicht, die letzten Produktionsschritte sowie die Qualitätskontrolle in Deutschland durchzuführen, denn dies habe mit der eigentlichen Herstellung des Endproduktes nichts zu tun. Auch das der Herstellungsprozess im Ausland den deutschen Vorschriften genüge, ändere daran nichts.
Update
Entgegen der ursprĂĽnglichen Darstellung bezieht laut Mitteilung des OLG Hamm nur das beklagte Unternehmen Latex-Rohlinge aus dem Ausland, um diese hierzulande "fertigzustellen". Die Antragstellerin hingegen vollzieht den kompletten Produktionsprozess auf Basis des importierten Rohstoffs Latex in Deutschland. (gs)