Pornoabmahner: NDR entdeckt Verbindungen ins Rocker-Millieu

Bei Recherchen zu Abmahnschreiben stieß ein Team des NDR auf eine überaus dubiose Firma in Neumünster. Deren Geschäftsführer sollen sowohl im Neonazi- als auch im Rockermilieu aktiv sein.

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Bei Recherchen zu Abmahnschreiben, die aktuell offenbar zahlreichen Leuten zugestellt wurden, stieß der Norddeutsche Rundfunk (NDR) auf das dubiose Unternehmen "Triple X Entertainment" aus Neumünster. In Namen dieser Firma wurden die Betroffenen beschuldigt, Pornofilme illegal über Filesharing-Börsen verbreitet zu haben – eine inzwischen durchaus verbreitete Masche. Die Schreiben fordern 750 Euro und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, da sonst rechtliche Schritte eingeleitet würden. Die Angeschriebenen beteuerten laut NDR ihre Unschuld.

Die Firma Triple X war dem NDR zufolge zunächst seit 2009 in Großbritannien registriert, verlor ihren Status als "Limited"-Gesellschaft im September 2012 jedoch wieder, da sie die gesetzlich vorgeschriebenen Geschäftsberichte nie vorlegte. Im Folgenden wurde sie dann zur Unternehmergesellschaft (UG) in Deutschland umfirmiert.

Beim Besuch an der angegebenen Firmenadresse stieß das Team des NDR unter anderem auf leer stehende Büroräume und einen Hausverwalter, der von ausstehenden Mietschulden in fünfstelliger Höhe berichtete. Lediglich auf schriftliche Anfragen war Triple X offenbar zur Auskunft bereit und teilte dem NDR mit, dass eine externe Firma mittels einer speziellen Software die Schuldigen "gerichtsverwertbar" ermittele. Bislang habe noch kein Anwalt der Gegenseite die Wirksamkeit dieser Software widerlegen können, betonte das Unternehmen.

Weitere Untersuchungen des NDR ergaben, dass sich die beiden Geschäftsführer von Triple X im rechtsextremen Milieu tummeln und laut Auskunft des LKA Kiel auch zum Umfeld des Rockerclubs Bandidos gehören. Im Feld der Abmahnungen ist das Unternehmen offenbar auch schon seit längerem aktiv: Bereits eine kurze Netzrecherche fördert eine Vielzahl von Anwaltsseiten zu Tage, die vor den Abmahnungen im Namen der Firma warnen und zugleich Hilfe dagegen offerieren. (axk)