AOK plant eigenes Ärzte-Bewertungsportal

Die 25 Millionen Mitglieder der Krankenversicherung sollen ihre Bewertungen in einem "Ärzte-Navigator" abgeben können. Der Präsident der Bundesärztekammer kritisiert das Vorhaben.

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Von
  • Detlef Borchers

DocInsider und Jameda bekommen Konkurrenz: Die Krankenversicherung AOK will für ihre 25 Millionen Versicherten ein Ärzte-Bewertungsportal namens "AOK Ärzte-Navigator" starten. Die Kriterien für die Arzt-Bewertung will die AOK dabei in Zusammenarbeit mit der Bertelsmann-Stiftung entwickeln, die den Gesundheits-Monitor betreibt. Parallel zur Ankündigung des Ärzte-Navigators wurde der Krankenhaus-Navigator freigeschaltet, mit dem Krankenhäuser gesucht, aber nicht bewertet werden können.

Jürgen Graalmann, Vizevorsitzender des AOK-Bundesverbandes, charakterisierte das Bewertungsportal als wichtigen Schritt hin zu einem transparenten Gesundheitssystem. Das sieht Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, laut einer Mitteilung anders. Er meint, die AOK erweise ihren Mitgliedern einen Bärendienst. Anstelle von qualitätsgesicherten Informationen würden die Ärzte im Internet nach subjektiven anonymen Einschätzungen bewertet, gegen die sie sich nicht wehren könnten. Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, begrüßte die Initiative der AOK, forderte aber eine seriöse wissenschaftliche Begleitung. Dabei müsse sichergestellt werden, dass über das Internet keine üble Nachrede zum Nachteil der Ärzte betrieben werden kann.

Die Idee, Ärzte auf Portalen im Internet zu bewerten, kommt aus den USA. Dort gibt es nach Angaben des Boston Globe mittlerweile 40 Rating-Anbieter, von denen einige ohne jegliche Verifikation der Bewertungen arbeiten. Als Reaktion darauf erfreuten sich Formulare der Firma Medical Justice großer Beliebtheit unter den Ärzten: Mit ihnen verpflichtet sich der Patient vor der Behandlung, auf eine Bewertung des Arztes zu verzichten. Ärzte verteidigen diesen Schritt zu einer Schweigevereinbarung mit der Begründung, sich nicht gegen Bewertungsportal wehren zu können, ohne gegen die ärztliche Schweigepflicht zu verstoßen. (Detlef Borchers) / (anw)