Gericht bestätigt Vergleich im Facebook-Streit

Im langjährigen Rechtsstreit zwischen Facebook-Gründer Mark Zuckerberg und seinen Ex-Kommilitonen Cameron und Tyler Winklevoss um die Idee zu Facebook hat ein US-Gericht einen Einspruch der Brüder gegen den bereits geschlossenen Vergleich zurückgewiesen.

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Der Rechtsstreit zwischen Facebook-Gründer Mark Zuckerberg und drei ehemaligen Mitstudenten um die Urheberschaft der erfolgreichen Community steht vor dem endgültigen Abschluss. Das US-Bundesgericht in San Jose wies einen Einspruch der Brüder Cameron und Tyler Winklevoss gegen den zuvor von ihnen akzeptierten Vergleich zurück. Für Facebook ist die Sache damit erledigt; zum formalen Abschluss des Verfahrens müssen beide Parteien noch zu einer Anhörung in der kommenden Woche erscheinen.

Dort wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen sein. In der vergangenen Woche hatte der zuständige Richter James Ware entschieden, das Verfahren hinter verschlossenen Türen fortzuführen und die Prozessdokumente unter Verschluss gelegt. So werden der interessierten Öffentlichkeit die von Zuckerbergs Gegnern angeblich vorgebrachten neuen Beweise ebenso vorenthalten wie die genauen Bedingungen des Vergleichs – und vielleicht auch ein paar interessante Informationen über den blassen Facebook-Gründer selbst. Zumindest vorerst: Ebenfalls verhandelt wird ein Antrag des Branchendienstes CNet auf Offenlegung der Dokumente.

Der Streit zwischen Zuckerberg und den Winklevoss-Brüdern schwelt seit 2004 und flammt vor diversen US-Gerichten immer wieder auf. Der Disput geht zurück auf ihre gemeinsame Studienzeit an der Elite-Universität Harvard. Die Ivy-League-Brüder werkelten damals an einer eigenen Plattform ConnectU und behaupten, Zuckerberg mit Programmierarbeiten beauftragt zu haben. Der soll mit dem bereits vorhandenen Code dann sein eigenes Projekt durchgezogen haben, aus dem schließlich das Milliarden-Startup Facebook wurde. Die Winklevosse sind jetzt der Meinung, dass Facebook eigentlich ihre Idee war und erheben entsprechende Ansprüche. Facebook erwiderte die Klage mit Hacking-Vorwürfen.

Die bisher mit dem Streit befassten Richter konnten die Brüder und ihr Mitstreiter Divya Narendra bisher nicht überzeugen. Im vergangenen Sommer hatte ein Bostoner Bundesrichter die Vorwürfe bezweifelt und den Brüdern eine außergerichtliche Einigung nahegelegt. Die erfolgte im Februar dieses Jahres nach einer vom Gericht angeordneten Mediation. Über Einzelheiten des Vergleichs ist nichts bekannt. Doch wird berichtet, dass Facebook das Winklevoss-Unternehmen ConnectU für eine substanzielle Summe und Aktien übernimmt.

Über die Rechtsgültigkeit des Vergleichs hatte nun Richter Ware in San Jose zu befinden. Die Winklevoss-Brüder wollten mit einem neuen Anwalt den Vergleich verhindern und warfen Facebook Betrug vor, nachdem sie neue, stichhaltige Beweise vorbringen konnten, darunter angeblich alte Messenging-Protokolle von Chats mit Zuckerberg. Darüber hinaus habe Facebook die Unternehmensbewertung zwischen Oktober 2007 (rund 15 Milliarden US-Dollar) und dem Zeitpunkt des Vergleichs geändert, ohne das in die Verhandlungen einzubringen.

Für Facebook ist das ein Fall von Kaufreue und die Angelegenheit abgeschlossen: "Wir wünschen den Winklevoss-Brüdern alles Gute für ihre künftigen Unternehmungen". Die beiden Brüder bewerben sich derzeit um einen Platz im olympischen Ruderteam der USA. (vbr)