FBI vs. Megaupload: Juristischer Rückschlag für Kim Dotcom

Die US-Behörden hatten Dotcoms (aka Kim Schmitz aka Kimble) Plattform Megaupload Anfang 2012 vom Netz genommen und die Auslieferung Dotcoms und drei seiner Mitarbeiter gefordert. Dotcom startete mittlerweile seine neue Plattform Mega.

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Von
  • dpa

Im Zusammenhang mit einem Auslieferungsantrag der US-Behörden hat der in Neuseeland lebende Megaupload-Gründer Kim Dotcom (aka Kim Schmitz aka Kimble) einen juristischen Rückschlag hinnehmen müssen. Ein Berufungsgericht in Auckland kassierte ein Urteil aus untergeordneter Instanz, das die US-Bundespolizei FBI zur Herausgabe umfangreicher Beweise gegen den aus Deutschland stammenden Internetunternehmer verpflichtet hatte. Dagegen hatte das FBI Widerspruch eingelegt.

Die Anwälte des 39-Jährigen hatten argumentiert, Akteneinsicht zu benötigen, um sich auf das Auslieferungsverfahren gegen ihren Mandanten vorbereiten zu können. Sie erwägen nun, in der Sache das Oberste Gericht Neuseelands anzurufen.

Dotcom wird vorgeworfen, mit seinem Internetportal Megaupload massive Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Der Schaden soll bei einer halben Milliarde Dollar liegen. Die US-Behörden hatten die Plattform Anfang 2012 vom Netz genommen und die Auslieferung Dotcoms und drei seiner Mitarbeiter gefordert.

Die neuseeländischen Behörden hatten sich bei den Aktionen nicht gerade mit Ruhm bekleckert; Neuseelands Premier sah sich sogar zu einer Entschuldigung bei Dotcom veranlasst . Mittlerweile hat Dotcom mit großem Brimborium Mega gestartet, das als Cloud-Speicherdienst eine sichere Dateitauschplattform bieten soll. (jk)