Mobilfunk: Brüssel grätscht bei Terminierungsentgelten dazwischen

Die EU-Kommission setzt die von der Bundesnetzagentur im vergangenen November gesenkten Terminierungsentgelte aus. Der deutsche Regulierer soll sich nicht an die Brüsseler Berechnungsempfehlung gehalten haben.

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Die EU-Kommission will den von der Bundesnetzagentur bereits im November 2012 gesenkten Terminierungsentgelten für deutsche Mobilfunknetze vorerst nicht zustimmen. Bei dem Entgeltvorschlag habe sich die Bundesnetzagentur ausdrücklich nicht an die Berechnungsempfehlung der EU-Richtlinie gehalten, teilte die für die Digitale Agenda zuständige Kommissarin Neelie Kroes am Freitag in Brüssel mit. Die Kommission habe die Regulierungsbehörde in Bonn schriftlich über ihre Bedenken informiert.

Der neuen EU-Rahmenrichtlinie zufolge muss die Bundesnetzagentur sowohl die Kommission als auch die anderen europäischen Regulierungsbehörden über ihre Pläne zur Entgeltregulierung informieren. Im Rahmen dieser Richtlinie werde die Kommission nun in Zusammenarbeit mit dem Gremium der Regulierungsbehörden (Gerek) in den kommenden drei Monaten Gespräche mit der Bundesnetzagentur führen, wie der Vorschlag mit dem EU-Recht in Einklang gebracht werden kann, teilte die Kommission mit. Für diesen Zeitraum werde die Umsetzung des Vorschlags ausgesetzt.

Unter erwartungsgemäß lautstarken Protesten der betroffenen Branche hatte die Bundesnetzagentur die Gebühren, die die vier Netzbetreiber für die Vermittlung von Gesprächen in ihre Mobilfunknetze berechnen, im vergangenen November vorläufig auf einheitlich 1,85 Cent pro Minute gesenkt. Im Dezember 2013 ist eine weitere Absenkung auf 1,79 Cent pro Minute vorgesehen. Im Großen und Ganzen sollten die Entgelte aber eher bei 1 als bei 1,8 Cent liegen, wie ein Kommissions-Sprecher gegenüber heise online erläuterte.

Brüssel sorgt sich, dass die von der Bundesnetzagentur angewandte Berechnungsmethode trotz der erfolgten Senkung zu Verbraucherpreisen führt, die höher sind als nötig. Die Pläne der Bundesnetzagentur hätten dazu führen können, dass die Entgelte in Deutschland um 80 Prozent höher ausfallen als in EU-Staaten, die sich an die europäischen Regeln halten. "Deutsche Anbieter sollten dabei keine Extrabehandlung erhalten“, betonte Kroes. (vbr)