Bundesregierung will Seeverkehr schärfer überwachen

Gemäß einem Entwurf zur Änderung des Seerechts sollen Behörden neben Identifikationsmerkmalen zu Schiffen oder deren Eigentümern unter anderem auch persönliche Daten der an Bord befindlichen Reisenden erfassen.

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Nach dem Flugverkehr will die Bundesregierung auch Reisen zur See stärker kontrollieren. Am morgigen Mittwoch berät der federführende Verkehrsauschuss des Bundestags einen Gesetzesentwurf (PDF-Datei) zur Änderung "seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht", den das Bundeskabinett bereits beschlossen hat. Teil des Vorhabens ist die Einfügung einer Klausel in das Seeaufgabengesetz, wonach die zuständigen Behörden neben Identifikationsmerkmalen von Schiffen oder deren Eigentümern unter anderem auch persönliche Daten der an Bord befindlichen Reisenden erfassen sollen. Neben Namen und Geschlecht sind dabei der Geburtstag und die Staatsangehörigkeit auf der Liste. Dazu kommen sollen Informationen etwa über den letzten Auslauf und den nächsten Anlaufhafen sowie weitere statistische Daten der Reise.

Zu den Zugriffsmöglichkeiten auf die demnach anzusammelnden Informationen heißt es in dem Papier schwammig: "Die Daten dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie erhoben worden sind." Zugleich wird eine Übermittlung an andere öffentliche Stellen aber zugelassen, "wenn dies zur Erfüllung von Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich oder durch eine bereichsspezifische Ermächtigungsgrundlage erlaubt ist. Zudem würde ein Großteil der Angaben "an die Bundespolizei zur Gewährleistung des grenzpolizeilichen Schutzes des Bundesgebietes übermittelt", teils auf "Ersuchen im Einzelfall". Informationen, die nicht die konkreten Schiffspassagiere betreffen, dürfen laut dem Entwurf zudem etwa auch an Hafenbetriebe oder Schiffsmeldedienste und andere private Stellen weitergegeben werden. Regelungen zur Löschung der Angaben sind nicht vorgesehen.

Ebenso wird der Transfer der Daten auch an "ausländische oder über- oder zwischenstaatliche öffentliche Stellen" sowie internationale Organe und Einrichtungen nicht prinzipiell ausgeschlossen. Vor allem innerhalb der EU setzt das Vorhaben dem Datenabfluss kaum Grenzen. Eine Übermittlung darüber hinaus soll unterbleiben, "soweit die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse" daran hat und im Ausland ein angemessenes Datenschutzniveau nicht gewährleistet werden könne. Von der Einschränkung ausgenommen werden sollen wiederum Informationen über "wesentliche Verstöße gegen anwendbare internationale Regeln und Normen über die Seetüchtigkeit der Schiffe und den Schutz der Meeresumwelt".

Protest gegen den Vorstoß zur umfangreichen Datensammlung über den Passagier- und Frachtverkehr kommt vor allem von Hans-Michael Goldmann, Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Häfen und Schifffahrt. Damit würden etwa Inselurlauber und selbst Tagestouristen "einfach unter Generalverdacht gestellt", beklagte er gegenüber dem Ostfriesischen Kurier. "Ebenso gut könnte man bei Bussen und Bahnen im Fernverkehr solche Kontrollen einführen." Mit dem Entwurf, dem die große Koalition im Verkehrsausschuss voraussichtlich zustimmen wird, würde "ein weiteres Stück Freiheit verloren gehen". Auf Reedereien kämen aber auch "unnötige Kosten und Hemmnisse" zu. Darüber hinaus sei der Nutzen der Bespitzelungsmaßnahme fragwürdig, wenn womöglich künftig an jeder Fähre Passagierdaten mehrfach erfasst und an das zentrale Register geschickt würden.

Vollkommen unklar bleibt dem Liberalen zufolge auch, wie die geplante Erfassung aller Ladungen und Schiffsbewegungen in der Praxis funktionieren soll. In deutschen Häfen seien allein 2005 über 2800 Millionen Tonnen Güter umgeschlagen worden. Anstatt die nächste "Monsterdatei" über die 29 Millionen Schifffahrtsgäste pro Jahr hierzulande zu schaffen, solle die Bundesregierung besser endlich den Zoll vernünftig ausstatten. Dieser habe momentan nicht einmal Gerätschaften, um mit Giftgasen belastete Container aufzuspüren. Zusammen mit den Ländern müsse die föderal zersplitterte Küstenwache zudem bundesweit zusammengefasst und modernisiert werden. "Das sind die wichtigsten Aufgaben, um die Sicherheit der Schifffahrt zu verbessern", betont Goldmann. Die "Dauerkontrolle der Bürger" gehöre nicht dazu.

Der Bundestag machte erst Mitte November den Weg zur weiteren Übermittlung von Flugpassagierdaten in die USA frei. Das Parlament billigte dazu den umstrittenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des entsprechenden transatlantischen Abkommens zum Transfer von Passenger Name Records (PNR) mit den Stimmen der großen Koalition. Gemeinsam mit dem Vorhaben verabschiedeten die Parlamentarier auch die Novelle des Bundespolizeigesetzes, wonach die ehemaligen "Grenzschützer" Flugpassagierdaten erheben und 24 Stunden lang speichern können. Zudem erlaubt die Reform eine Verlängerung der Vorhaltefristen der Daten von Videoaufzeichnungen der Bundespolizei. (Stefan Krempl) / (jk)