Verbraucherschützerin fordert klarere Preisangaben in Webshops

Im Vorfeld zu einem richtigsweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs fordert die Hamburger Verbraucherschützerin Edda Castelló mehr Transparenz bei den Preisangaben in Onlineshops.

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  • dpa

Nach Ansicht von Verbraucherschützern dürfen Internet-Versandhändler bei ihren Preisangaben nicht die zusätzlich anfallenden Versandgebühren oder die Mehrwertsteuer unterschlagen. "Wenn ein Anbieter diese Zusatzkosten versteckt und der Kunde sie erst mühsam suchen muss, dann dürfen sie nicht gelten", sagte Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg der Deutschen Presse-Agentur dpa. Der Bundesgerichtshof verkündet an diesem Donnerstag ein Urteil zu der Frage, ob Einzelhändler solche Angaben auch in ihrer Internet-Werbung auf den ersten Blick kenntlich machen müssen. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte das Fehlen dieser Daten bei den Verkaufspreisen in einer früheren Entscheidung beanstandet.

Castelló forderte Online-Anbieter von Produkten wie Büchern, Kleidung oder Unterhaltungselektronik auf, für mehr Transparenz zu sorgen: "Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, auf eventuelle Nebenkosten hinzuweisen." Die derzeitige Rechtslage verpflichte die Versandhändler zur Einhaltung entsprechender Deklarationspflichten. "Wenn die geltende Preisangabenverordnung eingehalten wird, führt sie schon dazu, dass der Kunde sich gut über die Endpreise informieren kann." Die Verbraucherschützerin bemängelte aber, dass die zugesagten Preise oft nicht eingehalten würden, etwa bei Kreditgeschäften, Reiseangeboten oder Handwerkerleistungen.

Hinter versteckten Gebühren und unerwarteten Preisaufschlägen nach der Bestellung im Internet steckt laut Castelló häufig eine gezielte Strategie. "Dass es die Preisangabenverordnung gibt und dass Preise klar sein müssen, weiß eigentlich jeder Anbieter. Aber die Verlockung ist groß, den eigentlichen Preis aus Wettbewerbsgründen klein zu halten und hinterher mit höheren Zusatzkosten zu kommen." Nicht Unkenntnis über die korrekte Auszeichnung, sondern Geschäftemacherei sei die Ursache: "Das ist schon so gesteuert und gewollt."

Um sich vor unlauteren Preisangaben zu schützen, müssten geprellte Verbraucher indes nicht unbedingt vor Gericht ziehen. "Als Kunde muss man einfach stur bleiben und sagen: 'Ich habe das gekauft zu diesem Preis. Mehr Forderungen sind nicht drin'", sagte Castelló. Falls der Anbieter dennoch mehr Geld verlange, müsse er es seinerseits auf eine Klage ankommen lassen. "Der Kunde hat ganz gute Karten, wenn er auf der vertraglichen Vereinbarung über den Kaufpreis besteht." (dpa) / (hob)