Presse-Leistungsschutzrecht treibt erste Blüten

Mit Echobot hat ein erster News-Aggregator eine Kooperation mit Axel Springer bekannt gegeben - die allerdings weit über das Leistungsschutzrecht hinausgeht. Andere Dienste wie Rivva fühlen sich nicht betroffen, wollen aber auf Textanreißer verzichten.

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Mit Echobot hat ein erster News-Aggregator nach dem Beschluss des neuen Leistungsschutzrechts für Presseverleger durch den Bundestag eine Kooperation mit Axel Springer bekannt gegeben – die getroffene Vereinbarung hat allerdings nicht direkt mit dem Leistungsschutzrecht zu tun: Der kommerzielle Medienbeobachtungsdienst bietet demnach künftig zusammen mit der im Februar neu eingerichteten Lizenzierungsstelle des Medienhauses vertragliche Nutzungsvereinbarungen für Volltexte in Pressespiegeln mit Inhalten etwa von "Bild", Berliner Morgenpost oder dem Hamburger Abendblatt an. Das Lizenzangebot richtet sich laut Echobot vor allem an Firmenkunden, die sich mit Hilfe des Karlsruher Startups über ihr Bild in der Online-Öffentlichkeit auf dem Laufenden halten wollen, und soll Mitte des Jahres starten.

Die Vereinbarung sei bereits Ende 2012 unterschrieben worden, jetzt aber hätten beide Seiten letzte inhaltliche Details geklärt und die Übereinkunft bekannt gegeben, erklärte Echobot-Geschäftsführer Bastian Karweg gegenüber heise online. Mit der Verabschiedung des neuen Schutzrechts sei zudem generell die Frage "sehr akut" geworden, "wie wir uns positionieren". Der Streit, ob etwa Überschriften und nicht erst kurze Textauszüge in Form von "Snippets" bereits allgemein vom Urheberrecht geschützt seien, habe die Karlsruher zwar schon einige Zeit auch vor Gericht beschäftigt. Nun müsse ein Verlag aber nicht mehr nachweisen, dass er im Besitz der Rechte an einem Text sei und könne daher einfacher klagen.

Im April vergangenen Jahres hatte die Süddeutsche Zeitung Echobot zunächst wegen der Nutzung von Textanreißern und dem Angebot einer Download-Funktion für komplette Artikel über einen externen US-Dienstleister abgemahnt. Die junge Firma legte zunächst Widerspruch beim Landgericht München gegen die darauf erwirkte einstweilige Verfügung ein, beide Parteien einigten sich im September aber schließlich außergerichtlich und schlossen einen Kooperationsvertrag über die Anzeige von Snippets und den Verkauf von Volltext-Lizenzen ab.

In der Debatte über das Leistungsschutzrecht rief Echobot zudem zusammen mit Mitstreitern wie Mister Wong, Oneview, Virato, Yigg oder Yones die Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und Informationszugang (ADIZ.org) ins Leben. Diese hatte vergangene Woche noch gewarnt, dass die Änderungen der schwarz-gelben Koalition am ursprünglichen Gesetzentwurf nach wie vor "innovative Startups gegenüber großen Firmen wie Google massiv benachteiligt", da es diese es sich nicht leisten könnten, bis zum Bundesgerichtshof über die Interpretation der vom Schutzrecht ausgenommenen "kleinsten Textausschnitte" zu streiten. Über die Plattform Mediainfo.de versucht die ADIZ zudem, eine Art Gentlemen's Agreement sowie Standards und Schnittstellen zwischen Aggregatoren und Inhalteanbietern zu schaffen. Als Minimallänge wird dabei von frei nutzbaren Schnippseln in Länge von 160 Zeichen ausgegangen.

Andere Social-Web-Filter und Aggregatoren wie Rivva wollen dagegen auf Nummer sicher gehen. Derzeit könne er zwar nicht erkennen, wie die eigene Plattform oder Google vom eingeschränkten Leistungsschutzrecht betroffen sein solle, schrieb der Macher des Portals, Frank Westphal, am Freitag in einem Blogeintrag. Ein Risiko bleibe aber in der geschaffenen rechtlichen Grauzone, sodass er sich gezwungen sehe, alsbald auf Snippets "kategorisch zu verzichten". Mit der Änderung von "zwei Bytes" im Code habe er zunächst einmal die Vorschautexte auf die Messlatte der übliche Google-Websuche in Form von 160 Zeichen beschränkt. "No Snippet" sei generell der richtige Weg.

Der erst im Januar gestartete, redaktionell unterfütterte Dienst filtr.de, der auf "Tech-News" spezialisiert ist, kündigte parallel an, auf die Online-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften wie Handelsblatt, Stern, Focus, FAZ oder WAZ nicht mehr verlinken zu wollen. "Wir haben einfach nicht das Geld und die bellizistische Lust, uns mit großen Anwaltskanzleien messen zu wollen", heißt es zur Erläuterung im Blog der Durchstarter. Der Heise Zeitschriften Verlag reagierte auf die bereits entstandenen rechtlichen Verunsicherungen am Montag mit der Versicherung, dass Links und kurze Textausschnitte etwa in Form von Überschrift und Anriss aus den eigenen Publikationen weiter höchst willkommen seien und es dafür keiner gesonderter Erlaubnis oder gar Lizenzzahlungen bedürfe. (anw)