Jobcard: ELENA nimmt wieder Fahrt auf

Der elektronische Einkommensnachweis soll ab 2011 vor allem den Arbeitsagenturen die Arbeit erleichtern und beschäftigt heute den Wirtschaftsausschuss des Bundestages.

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Von
  • Detlef Borchers

Der elektronische Einkommensnachweis (ELENA), früher auch Jobcard genannt, soll ab 2011 die Arbeit in deutschen Amtsstuben und Arbeitsagenturen erleichtern. Die schnelle Online-Abfrage der auf einem Zentralrechner der Rentenversicherung gespeicherten Einkommensnachweise soll helfen, mehr als 100 Millionen Euro Bürokratiekosten pro Jahr zu sparen. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung haben sich gestern Staatssekretäre aus dem Arbeits-, Justiz- und Wirtschaftsministerium darauf geeinigt, das ELENA-Verfahren unter Federführung des Wirtschaftsministeriums einzuführen. Das Thema soll heute vom Wirtschaftsausschuss des Bundestages beraten werden.

Nach etlichen Verzögerungen und unbeschadet der Bedenken von Datenschützern soll das ELENA-Verfahren nach dem Zeitungsbericht vor allem dadurch beschleunigt umgesetzt werden, dass es für die Vorgänge der Bundesagentur für Arbeit als Pflichtverfahren definiert wird. Die Kosten für die notwendigen Signaturkarten von 10 bis 45 Euro pro Jahr, die von den Arbeitnehmern getragen werden müssen, sollen für die Bezieher von Arbeitslosengeld II von den Arbeitsagenturen übernommen werden. Dafür soll das Finanzministerium der Bundesagentur für Arbeit ein auf fünf Jahre befristetes Darlehen "im einstelligen Millionenbereich" zur Verfügung stellen.

Beim elektronischen Einkommensnachweis wird für die Datenabfrage eine digitale Signatur benötigt. Mit ihr dokumentiert der Arbeitnehmer sein Einverständnis, dass sich die Behörde Nachweise über seine Beschäftigungszeiten und Einkommensverhältnisse auf elektronischem Wege besorgt. Grundsätzlich ist es nicht notwendig, dass für ELENA eine eigene Karte erstellt wird. So können der kommende elektronische Personalausweis oder die Gesundheitskarte und etliche Bankkarten mit Zertifikaten für die elektronische Signatur ausgestattet werden, die dann bei ELENA benutzt werden. Während die Einrichtung und Nutzung einer digitalen Signatur vom Bürger bezahlt werden muss, haben die Arbeitgeber den größten Nutzen von der geplanten Neuregelung: 6,5 Millionen Beschäftigungsnachweise werden jährlich allein zur Vorlage bei den Arbeitsagenturen ausgedruckt und verschickt. (Detlef Borchers) / (vbr)