Kim Dotcom: Berufungsgericht erlaubt Klage gegen Geheimdienst

Der ehemalige Betreiber von Megaupload darf Neuseelands Geheimdienst wegen der illegalen Überwachung vor der Razzia Anfang 2012 verklagen. Ein Einspruch des Justizministers gegen diese Erlaubnis wurde nun abgewiesen.

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Ein weiteres Hindernis für eine Klage Kim Dotocoms (aka Kim Schmitz aka Kimble) gegen den neuseeländischen Geheimdienst (GCSB) ist aus dem Weg geräumt worden. Das zuständige Berufungsgericht hat einen Einspruch des Justizministers (Attorney-General) gegen die Entscheidung vom Dezember 2012 abgewiesen (PDF-Datei). Damit kann der Betreiber von Megaupload Neuseelands Geheimdienst und Polizei wegen der illegalen Überwachung vor der Razzia Anfang vergangenen Jahres verklagen.

Wie der New Zealand Herald erläutert, wird Kim Dotcom in dem Rechtsstreit nun zwar erfahren dürfen, welche Informationen über ihn gesammelt wurden und an wen diese gesendet wurden. Kopien der Dokumente werden ihm aber nicht ausgehändigt. Damit hat der Justizminister vor dem Berufungsgericht zumindest einen Teilerfolg errungen. Trotzdem zeigte sich einer von Dotcoms Anwälten per Twitter zufrieden mit der Entscheidung und erklärte, man schütze nicht nur Kim Doctcoms Rechte sondern die aller Neuseeländer. (mho)