Bundesdatenschützer lehnt Aufsicht einer Webseiten-Sperrliste ab

"In der Thematik kenne ich mich nicht aus", verdeutlichte Peter Schaar gegenüber der taz. Auch habe das "mit Datenschutz ja nichts zu tun". Offenbar wurde der Datenschutzbeauftragte von CDU und SPD ins Spiel gebracht, ohne dass dieser etwas davon wusste.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich gegenüber der Berliner taz als nicht zuständig für die Beaufsichtigung einer Sperrliste erklärt, die Grundlage für die Blockade von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten sein soll. "In der Thematik kenne ich mich nicht aus", verdeutlichte Schaar gegenüber der Zeitung. Auch habe das "mit Datenschutz ja nichts zu tun". Laut der Tageszeitung sieht ein von CDU und SPD ausgehandelter Arbeitsentwurf derzeit vor, dass die vom Bundeskriminalamt zu erstellende und von den Zugangsprovidern umzusetzende Sperrliste von einem unabhängigen Expertengremium kontrolliert wird, das wiederum vom Bundesdatenschutzbeauftragten bestellt werden soll – doch Schaar wusste davon bislang offenbar nichts. "Mit mir hat bisher niemand gesprochen und ich finde das auch keine gute Idee", zitiert die taz den ehemaligen Grünen-Politiker.

Wie solle er Experten für ein solches Gremium auswählen, wenn er sich auf dem Gebiet nicht auskenne, richtet Schaar eine durchaus nachvollziehbare Frage an die Verhandlungsführer in der Koalition. "Das Kontrollgremium soll ja darüber befinden, welche Inhalte zurecht auf der Sperrliste stehen und welche nicht." Auch befürchte Schaar, "dass solche Entscheidungen ihm zugerechnet werden könnten, wenn das Gremium bei seiner Dienststelle angesiedelt wird – obwohl er inhaltlich gar keinen Einfluss auf die unabhängigen Experten nehmen könnte", heißt es in der taz. Der Datenschutzbeauftragte plädiere nun dafür, das Kinderporno-Sperrgesetz zu vertagen: "Man sollte dieses Gesetzgebungsverfahren, bei dem es auch noch viele andere offene Fragen gibt, nicht überstürzt zu Ende bringen." Auch der Bundesrat hatte zuletzt "erhebliche rechtsstaatliche Bedenken" gegen eine Umsetzung des Gesetzesentwurfs des Bundes "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" geäußert.

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(pmz)