Europäische Regulierer veröffentlichen Positionspapier zu NGN
Der europäische Dachverband der nationalen Regulierungsbehörden hat in zwei Positionspapieren seine Standpunkte zur regulatorischen Behandlung der Next Generation Networks sowie zu weiteren der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen veröffentlicht.
Die Dachorganisation der europäischen Regulierungsbehörden European Regulators Group (ERG) hat am gestrigen Mittwoch der EU-Kommission ihre Positionspapiere zum Zugang zu Next Generation Networks (PDF-Datei) und zu der von der Kommission vorgeschlagenen funktionalen Trennung (PDF-Datei) von Unternehmensaktivitäten bei Netzbetreibern übergeben. Darin stützen die nationalen Regulierer teilweise die umstrittenen Reformpläne der Kommission.
So befürworten die Regulierer grundsätzlich die Förderung des Wettbewerbs auf Basis der bestehenden Europäischen Rahmenrichtlinie für Telekommunikation und der damit zusammenhängenden Regularien. Änderungen hält man etwa bei der Definition der betroffenen Märkte für notwendig. So solle der Zugang zu Breitbandnetzen künftig unter die Definition für Telefonnetzen fallen. Generell halten es die Regulierer für angebracht, den Begriff "öffentliches Telefonnetz" durch den des "öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzes" zu ersetzen. Angesichts der geänderten Netztopologien müssen die Regulierer auch ihre eigenen Regulierungsmaßnahmen anpassen, heißt es im Positionspapier. So lösten Entbündelungsauflagen das Zugangsproblem für Wettbewerber in den IP-basierten NGNs nicht so wie das bei traditionellen Kupferleitungen der Fall gewesen sei. Hier gelte es, über zusätzliche Maßnahmen nachzudenken.
Auch die umstrittenen, von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Trennung von Unternehmensaktivitäten heißt die ERG im Prinzip gut. Diese Trennung soll eine Gleichstellung aller Wettbewerber beim Einkauf der Infrastruktur-Vorleistungsprodukte herstellen. Die Maßnahme, die entsprechende organisatorische Veränderungen im Unternehmen in Bezug auf eine klare Trennung von Mitarbeitern und Informationsflüssen erfordere, soll nach Ansicht der ERG nur dann auferlegt werden, wenn andere Regulierungsmaßnahmen nicht zu einer Verbesserung der Wettbewerbssituation geführt haben.
Nach Meinung der ERG sei es allerdings wichtig, nicht automatisch von einer Trennung in Vorleistungs- und Endkundengeschäft auszugehen. Vielmehr erfordere nur nicht reproduzierbare Infrastruktur die Abtrennung vom restlichen Geschäft beim Markt beherrschenden Unternehmen. Gegen die funktionale Trennung dürften sich große Unternehmen wie die Deutsche Telekom allerdings sehr zur Wehr setzen. (Monika Ermert) / (vbr)