Österreichs Regierung beschließt Sexualstraftäterdatei

Die Datei soll Daten über verurteilte Sexualstraftäter enthalten. Zugriff sollen die Polizei und die Jugendwohlfahrtsbehörden erhalten. Außerdem sollen Richter mit der Verurteilung auch spezifische Berufsverbote aussprechen können.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 41 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die österreichische Bundesregierung hat sich auf die Einführung einer Sexualstraftäterdatei verständigt. Der Regierung gehören Minister von SPÖ und ÖVP an. Wie österreichische Medien berichten, sollen in der Datei Daten über verurteilte Sexualstraftäter gespeichert werden. Zugriff auf diese Informationen sollen die Polizei und die Jugendwohlfahrtsbehörden erhalten. Außerdem sollen Richter die Möglichkeit erhalten, mit der Verurteilung auch spezifische Berufsverbote auszusprechen. Die Maßnahmen sollen noch vor dem Sommer vom Parlmanent beschlossen werden.

Eine Streichung aus der Datei ist je nach Schwere des Delikts frühestens nach fünf Jahren möglich, wobei jedoch zuvor in jedem Fall ein Gutachten erstellt werden muss. Die Polizei soll anhand der Datensammlung überprüfen können, ob sich die Verurteilten an ihre Auflagen halten. Innenminister Günther Platter (ÖVP) will außerdem die Fristen für die Tilgung von Verurteilungen aus dem Strafregister verlängern.

Kritisch reagierte Peter Westenthaler, Klubobmann der kleinsten Oppositionspartei BZÖ. Er fordert ein öffentliches, im Internet einsehbares Verzeichnis der Sexualstraftäter sowie Ansiedlungsverbote für die Verurteilten. Seiner Meinung nach sollen sie auch nach Verbüßung einer etwaigen Haftstrafe an bestimmten Orten nicht wohnen dürfen. Nur durch eine öffentliche Liste seien "Schutz und Prävention gewährleistet." Außerdem stößt sich der rechte Politiker daran, dass die Eintragung in der Datei nach einiger Zeit ohne weiteres Vergehen gelöscht werden können.

Von einem öffentlichen Register nichts hält der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. Alle Experten hätten dies einhellig abgelehnt, weil etwa 80 Prozent aller Taten im Familienkreis begangen würde. "Das Opfer wird ein zweites Mal viktimisiert, wenn der Vater oder Onkel im Internet steht. Damit wird nämlich auch das Opfer öffentlich, was es natürlich nicht will", so Steinhauser. Die Gefahr, dass im familiären Umfeld weggeschaut werde, würde mit einem öffentlichen Verzeichnis weiter steigen, weil befürchtet würde, dass dann "die Familie" im Internet am Pranger stehe.

Bei den von der Regierung geplanten Maßnahmen vermisst der Grüne einen Ausbau der Therapiemöglichkeiten. Durch eine Therapie sinke die Rückfallsquote signifikant von zehn bis zwanzig auf unter zehn Prozent. "Wer zu diesem Thema jenseits von Effekthascherei etwas tun will, muss bei der Therapie ansetzen. Eine Datei verhindert noch kein Delikt." Gerade im größten Bereich, der Begehung im Familienkreis, helfe die Datei nichts, weil dort die Täter in der Regel Ersttäter seien. Die Sexualtäterdatei sei "plakativ, wird aber im gefährlichen Täterkreis nicht zum Durchbruch verhelfen", fürchtet Steinhauser. (Daniel AJ Sokolov) / (jk)